Übernahme Nächtigungskosten Fahrer fixe Subs: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 20. September 2018, 08:04 Uhr
Hier werden Ablauf und Bedingungen zur Übernahme der Nächtigungskosten von Fahrern von fixen Subfrächtern beschrieben. Die Regelung dieses Prozesses ist in einer Zusatzvereinbarung mit dem jeweiligen Subfrächter fixiert und erfolgt ohne gesetzliche Verpflichtung im Sinne von CSR Corporate Social Responsibility zur vollen Regeneration der Fahrer.
Voraussetzungen für die Anwendung[Bearbeiten]
- Gültiger Kooperationsvertrag mit dem fixen Sub
- Betrag limtitiert pro Fahrer mit € 80 pro Monat
- zwei Übernachtungen, örtlich und zeitlich zusammenhängend
Pro Fahrer werden maximal 2 Übernachtungen pro Monat übernommen. Die beiden Übernachtungen müssen in einem Stück (von Freitag auf Sonntag bzw. von Samstag auf Montag) genommen werden. Die Kostenübernahme einer Einzelübernachtung ist gundsätzlich nicht möglich.
Als Dokumentation zur Kostenübernahme sind erforderlich
- Rechnung des Subs und
- Nächtigungsbeleg mit Namen des Fahrers.
Die Erstattung der Übernachtungskosten erfolgt gem. belegtem Aufwand mit einer Obergrenze von maximal € 80 pro Fahrer/Monat.
Ablauf[Bearbeiten]
(Eingangs-)Rechnung mit Beleg wird im Team Partnerfuhrpark von Patrick Janes oder Markus Jäger geprüft und nach Freigabe an die Abt. Buchhaltung weitergeleitet.
siehe auch[Bearbeiten]
CSR Corporate Social Responisibility
Verantwortlicher[Bearbeiten]
Patrick Janes