ATB: Unterschied zwischen den Versionen
Raige (Diskussion | Beiträge) |
Raige (Diskussion | Beiträge) |
||
| Zeile 34: | Zeile 34: | ||
Falls eine ATB ausgestellt wurde, ist diese für die [[Hafenanmeldung]] erforderlich. | Falls eine ATB ausgestellt wurde, ist diese für die [[Hafenanmeldung]] erforderlich. | ||
| − | |||
| − | |||
| − | |||
| − | |||
= siehe auch = | = siehe auch = | ||
Aktuelle Version vom 11. Mai 2021, 05:51 Uhr
ATB oder AT/B Nummer steht für ein Zolldokument oder Belegart, die beim Containertransit im Export zu den und im Import von den Seeterminals verwendet wird, sofern der Seehafen kein Freihafen ist.
Durch diese ATB registriert die Zollbehörde die Ware hafenintern und kann die erfassten Transporteinheiten eindeutig einem namentlich bekannten Verwahrer zuordnen.
Fakten[Bearbeiten]
In Deutschland werden für eine ATB im IT-System ATLAS 21 Zeichen vergeben, die sich aus 7 Feldern zusammensetzen, die in diesem Beispiel durch Schrägstrich getrennt sind.
Beispiel für eine vollständige ATB Nummer: AT/B/15/097644/05/2014/4851
| 1.-3. Stelle = ATL@S-Kennung | 4.-5. Stelle = Zahlenkombination zur Kennung | 6.-11. Stelle = Laufende Nummer | 12.-13. Stelle = Monat | 14.-17. Stelle = Jahr | 18.-21. Stelle = Bearbeitende Zollstelle |
| ATB | 15 | 097644 | 05 (= Mai) | 2014 | 4851 (= ZA Waltershof) |
Eine ATB kann nur nach vorheriger Zulassung als Zugelassener Verwahrer durch das zuständige Zollamt in ATLAS angemeldet werden.
Durch die Eröffnung der ATB tritt der Zugelassene Verwahrer in die Vorübergehende Verwahrung ein und bei Übergabe des Containers an den Terminals tritt er wieder aus.
Der Terminal tritt bei Übernahme des Containers mit ATB in die Vorübergehende Verwahrung ein und bei Verladung auf das Schiff wieder aus.
Falls eine ATB ausgestellt wurde, ist diese für die Hafenanmeldung erforderlich.
siehe auch[Bearbeiten]
Verantwortlicher[Bearbeiten]
Georg Rainalter