Prozess Dual-use: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 29. Juli 2021, 04:49 Uhr

Dual-use (engl. mit doppeltem Verwendungszweck) ist ein Begriff, der in der Exportkontrolle angewendet wird und die prinzipielle Verwendbarkeit eines Wirtschaftsgutes (z.B. einer Maschine, aber auch Software und Technologie) sowohl zu zivilen als auch militärischen Zwecken kennzeichnet


Ablauf[Bearbeiten]

Um unserer Mitteilungsverpflichtung nach Art. 22 Abs. 10 der Dual Use-Verordnung nachkommen zu können, muss, wenn wir für die Zollabwicklung verantwortlich sind, vor Angebotsabgabe an den Kunden die Abteilung Zoll

Georg RAINALTER,3238, Head of Customs
oder Daniel Tscholl, 4223, Supervisor

zwecks Abklärung, ob die gelieferte Ware in der Ausfuhrliste des Anhangs I gelistet ist, zu kontaktieren. Erst nach der Freigabe bzw. der Prüfung durch die Abteilung Zoll, darf das Angebot an den Kunden abgegeben werden. Wenn es sich um Ware handelt, die unter die Dual Use Verordnung fällt, kann die Abteilung Zoll

siehe auch[Bearbeiten]

Dual-use

Verantwortlicher[Bearbeiten]

Georg Rainalter