Prozess Dual-use: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 29. Juli 2021, 04:49 Uhr
Dual-use (engl. mit doppeltem Verwendungszweck) ist ein Begriff, der in der Exportkontrolle angewendet wird und die prinzipielle Verwendbarkeit eines Wirtschaftsgutes (z.B. einer Maschine, aber auch Software und Technologie) sowohl zu zivilen als auch militärischen Zwecken kennzeichnet
Ablauf[Bearbeiten]
Um unserer Mitteilungsverpflichtung nach Art. 22 Abs. 10 der Dual Use-Verordnung nachkommen zu können, muss, wenn wir für die Zollabwicklung verantwortlich sind, vor Angebotsabgabe an den Kunden die Abteilung Zoll
Georg RAINALTER,3238, Head of Customs
oder
Daniel Tscholl, 4223, Supervisor
zwecks Abklärung, ob die gelieferte Ware in der Ausfuhrliste des Anhangs I gelistet ist, zu kontaktieren. Erst nach der Freigabe bzw. der Prüfung durch die Abteilung Zoll, darf das Angebot an den Kunden abgegeben werden. Wenn es sich um Ware handelt, die unter die Dual Use Verordnung fällt, kann die Abteilung Zoll
siehe auch[Bearbeiten]
Verantwortlicher[Bearbeiten]
Georg Rainalter
- Team Red Bull Rail and Short Sea
- Team Red Bull Portstuffing
- Team Red Bull Office Nüziders
- Team Red Bull Truck
- Team Vienna Air
- Team Graz Air
- Team Red Bull Air
- Team Ocean Wörgl
- Team Red Bull Ocean
- Team Charter
- Team AT / DE-Süd
- Team DE Nordwest / Benelux
- Team DE Mitte & Ost
- Team Britische Inseln
- Team Skandinavien & Balkan
- Team sonstige Länder
- Team Tschechien & Slowakei
- Team Italien
- Team Frankreich
- Team Iberien
- Team CH
- Team Koordination Wasserlinien
- Bereich Zoll
- Prozesse