Nicht-Unionsware: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 9. April 2021, 12:33 Uhr
Nicht-Unionswaren sind NICHT im Freien Verkehr des EU-Zollgebiets.
Der Begriff Unionsware wurde mit dem Unionszollkodex 2016 eingeführt. Davor wurden für den selben Sachverhalt die Begriffe Drittlandware oder Nicht-Gemeinschaftsware verwendet.
Insbesondere fallen Waren aus Nicht-EU-Staaten darunter, die noch nicht zum zollrechtlich freien Verkehr abgefertigt wurden. Diese Waren (Zollgut) sind bis zur Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr der zollamtlichen Überwachung unterworfen.
Fakten[Bearbeiten]
Durch Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr werden Nicht-Unionswaren (Drittlandswaren) zu Unionswaren.
Weblinks[Bearbeiten]
siehe auch[Bearbeiten]
Der Begriff Ursprung ist vom Begriff Unionsware streng zu unterscheiden.
Verantwortlicher[Bearbeiten]
Georg Rainalter