Ursprungszeugnis: Unterschied zwischen den Versionen
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Ob ein Ursprungszeugnis benötigt wird oder nicht, richtet sich in der Regel nach den außenhandelsrechtlichen Bestimmungen jenes Landes, in das die Ware versendet werden soll. Diesbezüglich ist eine Kontaktaufnahme mit dem (ausländischen) Warenempfänger erforderlich, der dem (EU - ) Exporteur mitteilt ob er ein UZ benötigt. | Ob ein Ursprungszeugnis benötigt wird oder nicht, richtet sich in der Regel nach den außenhandelsrechtlichen Bestimmungen jenes Landes, in das die Ware versendet werden soll. Diesbezüglich ist eine Kontaktaufnahme mit dem (ausländischen) Warenempfänger erforderlich, der dem (EU - ) Exporteur mitteilt ob er ein UZ benötigt. | ||
Zur Ausstellung eines Ursprungszeugnisses in der EU ist grundsätzlich jene WIRTSCHAFTSKAMMER zuständig, in deren örtlichen Zuständigkeitsbereich die Güter erzeugt wurden, oder der Antragsteller seinen gewöhnlichen Wohnsitz, Sitz oder Betriebstätte hat, sofern der Nachweis über den Ursprung der Ware erbracht werden kann. | Zur Ausstellung eines Ursprungszeugnisses in der EU ist grundsätzlich jene WIRTSCHAFTSKAMMER zuständig, in deren örtlichen Zuständigkeitsbereich die Güter erzeugt wurden, oder der Antragsteller seinen gewöhnlichen Wohnsitz, Sitz oder Betriebstätte hat, sofern der Nachweis über den Ursprung der Ware erbracht werden kann. | ||
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| − | + | Georg Rainalter | |
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Aktuelle Version vom 25. Februar 2021, 07:33 Uhr
Das Ursprungszeugnis (Certificate of Origin) ist ein Dokument, welches im internationalen Güterverkehr Verwendung findet. Es dient zur offiziellen Bestätigung des Ursprungs -> Produktionslandes einer bestimmten Ware.
Fakten[Bearbeiten]
Ob ein Ursprungszeugnis benötigt wird oder nicht, richtet sich in der Regel nach den außenhandelsrechtlichen Bestimmungen jenes Landes, in das die Ware versendet werden soll. Diesbezüglich ist eine Kontaktaufnahme mit dem (ausländischen) Warenempfänger erforderlich, der dem (EU - ) Exporteur mitteilt ob er ein UZ benötigt.
Zur Ausstellung eines Ursprungszeugnisses in der EU ist grundsätzlich jene WIRTSCHAFTSKAMMER zuständig, in deren örtlichen Zuständigkeitsbereich die Güter erzeugt wurden, oder der Antragsteller seinen gewöhnlichen Wohnsitz, Sitz oder Betriebstätte hat, sofern der Nachweis über den Ursprung der Ware erbracht werden kann.
Die „ACT – Wirtschaftskammer“ ist über das ACT – ZOLLSERVICE zu erreichen
Weblinks[Bearbeiten]
siehe auch[Bearbeiten]
Muster Ursprungszeugnis[Bearbeiten]
Muster Ursprungszeungnis NEU ab 1. Mai 2019
Verantwortlicher[Bearbeiten]
Georg Rainalter