Dispositionsvorschriften: Unterschied zwischen den Versionen

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Es ist bei jeder Disposition sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden.
 
Es ist bei jeder Disposition sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden.
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== Kabotage ==
 
== Kabotage ==
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Beim Einsatz von ausländischen Frächtern zum Transport innerhalb eines Landes, ist sicherzustellen, dass geltende Kabotageregeln eingehalten werden. Z. B. sind bei einem Transport von Vorarlberg nach Wien durch einen polnischen Frächter die österr. Kabotageregeln zu beachten, bei einm innerdeutschen Transport die deutschen Kabotageregln etc.   
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Beim Einsatz von ausländischen Frächtern zum Transport innerhalb eines Landes, ist sicherzustellen, dass geltende Kabotageregeln eingehalten werden. Z. B. sind bei einem Transport von Vorarlberg nach Wien durch einen polnischen Frächter die österr. Kabotageregeln zu beachten, bei einem innerdeutschen Transport durch einen nicht-deutschen Frächter sind deutschen Kabotageregln maßgeblich.   
  
 
  [http://www.bmvit.gv.at/verkehr/strasse/personengueter/kabotage/regelung.pdf  Regeln für Kabotage innerhalb von Österreich gem. österr. BM für Verkehr]
 
  [http://www.bmvit.gv.at/verkehr/strasse/personengueter/kabotage/regelung.pdf  Regeln für Kabotage innerhalb von Österreich gem. österr. BM für Verkehr]
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In Deutschland gilt im '''Kombinierten Verkehr''' im Zustellverkehr ein maximal zulässiges Gesamtgewicht von 44 Tonnen.
 
In Deutschland gilt im '''Kombinierten Verkehr''' im Zustellverkehr ein maximal zulässiges Gesamtgewicht von 44 Tonnen.
  
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== Lenk und Ruhezeiten ==
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== [[Lenk- und Ruhezeiten]] ==
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Die Einhaltung gesetzlicher Lenk- und Ruhezeiten obliegt dem zuständigen Fahrzeugbetreuer bzw. dem jeweils beauftragten Auftragnehmer.  Es dürfen vom Disponenten grunsätzlich keine Anweisungen erteilt werden, die Gesetzesübertretungen zur Folge haben.
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Die Einhaltung gesetzlicher Lenk- und Ruhezeiten obliegt dem zuständigen Fahrzeugbetreuer bzw. dem jeweils beauftragten Auftragnehmer.  Es dürfen vom Disponenten grundsätzlich keine Anweisungen erteilt werden, die Gesetzesübertretungen zur Folge haben.
  
 
[http://www.lkw-auskunft.com/info/lenk-u.ruhezeit.html Übersicht über Lenk- und Ruhezeiten nach VO (EG) Nr. 561/2006]
 
[http://www.lkw-auskunft.com/info/lenk-u.ruhezeit.html Übersicht über Lenk- und Ruhezeiten nach VO (EG) Nr. 561/2006]
  
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Es ist darauf zu achten, dass der Warenwert eines einzelnen Transportes durch die [[CMR-Versicherung]] abgedeckt ist.
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Wenn der vom Auftraggeber genannte Warenwert die vorhandene CMR-Deckung übersteigt, ist der Auftraggeber darauf hinzuweisen, dass nicht der volle Warenwert durch die bestehende CMR-Versicherung gedeckt ist und wir den Abschluss einer Transportversicherung empfehlen. Auf Wunsch kann unsere Versicherungsabteilung [mailto:p.stadler@berger-logistik.com Patrik Stadler] / [mailto:j.spitzenstaetter@berger-logistik.com Jasmin Spitzenstätter] für den Transportauftrag bei unserem Versicherer eine Transportversicherung in der gewünschten Höhe eindecken. Die anfallende Versicherungsgebühr ist dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.
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Bei Kabotage-Transporten, besonders innerhalb Deutschlands, ist die CMR-Polizze des eingesetzten Unternehmers zu überprüfen, ob der Kabotage-Transport abgedeckt ist. Bitte die aktuelle CMR-Polizze in der Versicherungsabteilung [mailto:p.stadler@berger-logistik.com Patrik Stadler] / [mailto:j.spitzenstaetter@berger-logistik.com Jasmin Spitzenstätter] kontrollieren lassen. Wenn die uns vorliegende CMR-Polizze eines Unternehmers den beabsichtigten Kabotage-Transport nicht abdeckt, ist dieser Unternehmer NICHT einzusetzen.
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'''Generell gilt für alle Verkehrsträger:''' <br>
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Sollte der Kunde, Versender, Verlader,.. keine eigene Transportversicherung haben und die Deckung der CMR oder AÖSP übersteigt den Warenewert, dann ist eine zusätzliche Transportversicherung zu empfehlen.
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Christian Finkenzeller
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Markus Ley
  
 
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Aktuelle Version vom 30. April 2021, 06:06 Uhr

Es ist bei jeder Disposition sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden.

Ablauf[Bearbeiten]

Kabotage[Bearbeiten]

Beim Einsatz von ausländischen Frächtern zum Transport innerhalb eines Landes, ist sicherzustellen, dass geltende Kabotageregeln eingehalten werden. Z. B. sind bei einem Transport von Vorarlberg nach Wien durch einen polnischen Frächter die österr. Kabotageregeln zu beachten, bei einem innerdeutschen Transport durch einen nicht-deutschen Frächter sind deutschen Kabotageregln maßgeblich.

Regeln für Kabotage innerhalb von Österreich gem. österr. BM für Verkehr
Regeln für Kabotage innerhalb von Deutschland gem. dt. BM für Verkehr

Maximal zulässige Nutzlast[Bearbeiten]

Die maximal zulässige Nutzlast wird beeinflusst vom Eigengewicht des LKWs und dem gesetzlich zulässigem Gesamtgewicht für den LKW-Sattelzug, das in der Regel 40 Tonnen beträgt.

Beispiel für niedrigeres zulässiges Gesamtgewicht:

Im Rumänien gilt für Transporte auf nichtasphaltierten Straßen ein maximal zulässiges Gesamtgewicht von 38 Tonnen.

Beispiel für höheres zulässiges Gesamtgewicht:

In Deutschland gilt im Kombinierten Verkehr im Zustellverkehr ein maximal zulässiges Gesamtgewicht von 44 Tonnen.

Lenk- und Ruhezeiten[Bearbeiten]

Die Einhaltung gesetzlicher Lenk- und Ruhezeiten obliegt dem zuständigen Fahrzeugbetreuer bzw. dem jeweils beauftragten Auftragnehmer. Es dürfen vom Disponenten grundsätzlich keine Anweisungen erteilt werden, die Gesetzesübertretungen zur Folge haben.

Übersicht über Lenk- und Ruhezeiten nach VO (EG) Nr. 561/2006

gültige CMR-Versicherung[Bearbeiten]

Es ist darauf zu achten, dass der Warenwert eines einzelnen Transportes durch die CMR-Versicherung abgedeckt ist.

Wenn der vom Auftraggeber genannte Warenwert die vorhandene CMR-Deckung übersteigt, ist der Auftraggeber darauf hinzuweisen, dass nicht der volle Warenwert durch die bestehende CMR-Versicherung gedeckt ist und wir den Abschluss einer Transportversicherung empfehlen. Auf Wunsch kann unsere Versicherungsabteilung Patrik Stadler / Jasmin Spitzenstätter für den Transportauftrag bei unserem Versicherer eine Transportversicherung in der gewünschten Höhe eindecken. Die anfallende Versicherungsgebühr ist dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.

Bei Kabotage-Transporten, besonders innerhalb Deutschlands, ist die CMR-Polizze des eingesetzten Unternehmers zu überprüfen, ob der Kabotage-Transport abgedeckt ist. Bitte die aktuelle CMR-Polizze in der Versicherungsabteilung Patrik Stadler / Jasmin Spitzenstätter kontrollieren lassen. Wenn die uns vorliegende CMR-Polizze eines Unternehmers den beabsichtigten Kabotage-Transport nicht abdeckt, ist dieser Unternehmer NICHT einzusetzen.


Generell gilt für alle Verkehrsträger:

Sollte der Kunde, Versender, Verlader,.. keine eigene Transportversicherung haben und die Deckung der CMR oder AÖSP übersteigt den Warenewert, dann ist eine zusätzliche Transportversicherung zu empfehlen.


siehe auch[Bearbeiten]

Verantwortlicher[Bearbeiten]

Markus Ley