Zollplombe: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Zollplomben''' werden '''durch die Zollbehörde angelegt''' zur Nämlichkeitssicherung von Warensendungen und zum Schutz vor vor unbefugtem Zugriff.  
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Anton Hager
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Maja Lukic
  
  

Version vom 16. Juni 2014, 09:11 Uhr

Zollplomben werden durch die Zollbehörde angelegt zur Nämlichkeitssicherung von Warensendungen und zum Schutz vor unbefugtem Zugriff.

Fakten

Zollplomben dürfen nur durch Organe der Zollverwaltung entfernt werden. Das gilt auch für Nichtamtliche Zollverschlüsse (z. B. Verladesiegel), die vom Versender zum Schutz vor unbefugtem Zugriff angelegt werden. Die Sicherung der Nämlichkeit erfolgt jedoch bei Nichtamtlichen Zollverschlüssen im Rahmen der Bewilligung durch die zuständige Ausfuhrzollstelle.

Zollplomben werden im Versandverfahren insbesondere bei sensiblen Waren (Verbrauchsteuerpflichtige Waren) und beim Carnet TIR verwendet.


Es gibt zwei Arten von Zollplomben:

  • Raumverschluss z.B. Container, LKW-Auflieger
  • Packstückverschluss z.B. bei einzelnen Kisten und Paletten

Weblinks

siehe auch

Verantwortlicher

Maja Lukic