Präferenzdokumente: Unterschied zwischen den Versionen

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Ein '''Präferenzdokument''' wird vom Exporteur ausgestellt zur Inanspruchnahme einer Zollpräferenz im Bestimmungsland durch den dortigen Importeur.
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Ein '''Präferenzdokument''' wird vom [[Ausführer]] ausgestellt zur Inanspruchnahme einer Zollpräferenz im Bestimmungsland durch den dortigen Importeur.
  
 
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Version vom 25. Juni 2014, 14:58 Uhr

Ein Präferenzdokument wird vom Ausführer ausgestellt zur Inanspruchnahme einer Zollpräferenz im Bestimmungsland durch den dortigen Importeur.

Fakten

Als Präferenzdokumente kommen in der EU in verschiedene Dokumente in Betracht:

Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 (eigenes Formular) oder Ursprungserklärung (vereinfachte Form der EUR.1 als Andruck auf Handels- oder Zollrechnung

Warenverkehrsbescheinigung A.TR (eigenes Formular) für den Handel mit der Türkei

Warenverkehrsbescheinigung EUR-MED (eigenes Formular) für den Handel mit Marokko, Algerien, Tunesien u. evt. weiterer Staaten

Lieferantenerklärung zur Ursprungsdokumentation bei innergemeinschaftlichem Versand bzw. Empfang

Form A

Ursprungszeugnis

Welcher Präferenznachweis im Warenverkehr mit einem bestimmten Land zur Anwendung kommt hängt von der betreffenden Bestimmung im bestehenden Präferenzabkommen ab.

Weblinks

siehe auch

Übersicht über Präferenzabkommen

[Standard Übersicht über Präferenznachweise]

Verantwortlicher

Anton Hager