DGR: Unterschied zwischen den Versionen
Ambma (Diskussion | Beiträge) |
Hagan (Diskussion | Beiträge) (→Verantwortlicher: neu verlinkt zu Hintergrundinfo Gefahrgut) |
||
| Zeile 36: | Zeile 36: | ||
[[Kategorie:Hintergrundinformationen]] | [[Kategorie:Hintergrundinformationen]] | ||
| + | [[Kategorie: Hintergrundinformationen Gefahrgut]] | ||
[[Kategorie:Hintergrundinformationen Team Vienna Air]] | [[Kategorie:Hintergrundinformationen Team Vienna Air]] | ||
[[Kategorie:Hintergrundinformationen Team Graz Air]] | [[Kategorie:Hintergrundinformationen Team Graz Air]] | ||
Version vom 26. Juni 2015, 12:41 Uhr
Dangerous Goods Regulations (DGR) ist ein Regelwerk für den Transport von Gefahrgut im Luftverkehr der IATA.
Fakten
Die DGR-Bestimmungen sehen vor, dass eine bestimmte Nettomenge pro Versandstück nicht überschritten wird. Außerdem muss die Verpackung der Güter nach besonderen Richtlinien vorgenommen werden. Güter müssen in Frachtbriefen und sonstigen Versanddokumenten entsprechend deklariert werden. Zudem müssen Versandstücke mit besonderen Gefahrzetteln oder Markierungen gekennzeichnet werden. Der Absender muss eine Versendererklärung ausfüllen. Zur Codierung hilft die PAX-Nummer.
Die Packing Instructions (PAX, Verpackungsrichtlinien) der Dangerous Goods Regulations (IATA DGR) bzw. der Technical Instructions (ICAO TI) geben die Bedingungen für die Verpackung an, sowie die erlaubten Mengen von Gefahrgut im Passagierflugzeug. Diese Richtlinie hat Gültigkeit im Einzugsgebiet der IATA und der ICAO. Die Stoffkennzeichnung erfolgt mit den PAX-Nummern.
Weblinks
Wikipedia Dangerous Goods Regulations (DGR)
siehe auch
Verantwortlicher
Nina Reinthaler