Sicherheitsbeauftragter beim Reglementierten Beauftragten: Unterschied zwischen den Versionen
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*Änderungen das Unternehmen oder den Sicherheitsbeauftragten selbst betreffend, dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie so rasch als möglich schriftlich bekanntzugeben (siehe dazu Anlage 6A | *Änderungen das Unternehmen oder den Sicherheitsbeauftragten selbst betreffend, dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie so rasch als möglich schriftlich bekanntzugeben (siehe dazu Anlage 6A | ||
| − | Verpflichtungserklärung a) und b)). | + | Verpflichtungserklärung a) und b)). www.bmvit.gv.at/verkehr/luftfahrt/sicherheit/rbeauftragter) |
*das Sicherheitsprogramm zu aktualisieren und bei Bedarf dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie vorzulegen (siehe dazu Anlage 6A Verpflichtungserklärung a) und b)). | *das Sicherheitsprogramm zu aktualisieren und bei Bedarf dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie vorzulegen (siehe dazu Anlage 6A Verpflichtungserklärung a) und b)). | ||
Version vom 12. Juli 2016, 13:30 Uhr
Ein geschulter Sicherheitsbeauftragter ist beim Reglementierten Beauftragten zu bestellen.
Fakten
Der Sicherheitsbeauftragte ist verantwortlich und hat mögliche Konsequenzen bei Nichteinhaltung der Gesetze zu tragen. Verfügt ein Unternehmen über mehrere Niederlassungen, genügt die Ernennung eines einzelnen Sicherheitsbeauftragten. Für jede Niederlassung muss von dieser Person ein Vertraulicher Verantwortlicher ernannt werden. Er ist dem Sicherheitsbeauftragten direkt unterstellt.
Jeder Sicherheitsbeauftragte ist verpflichtet:
- alle 5 Jahre den angebotenen Kurs des bmvit zu besuchen! Sollte dies nicht der Fall sein, kann ein Entzug des „reglementierten Beauftragten Status“ erfolgen. Aktuellen Kurse sind zu finden auf: (www.bmvit/verkehr/luftfahrt/kurseundzugelasseneschulungen).
- sich einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen. Diese ist alle 5 Jahre zu wiederholen! (www.bmvit.gv.at/verkehr/luftfahrt/sicherheit/downloads/Anleitung.pdf)
- Änderungen das Unternehmen oder den Sicherheitsbeauftragten selbst betreffend, dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie so rasch als möglich schriftlich bekanntzugeben (siehe dazu Anlage 6A
Verpflichtungserklärung a) und b)). www.bmvit.gv.at/verkehr/luftfahrt/sicherheit/rbeauftragter)
- das Sicherheitsprogramm zu aktualisieren und bei Bedarf dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie vorzulegen (siehe dazu Anlage 6A Verpflichtungserklärung a) und b)).
Vertraulicher Verantwortlicher:
Graz/GRZ - Karin Erlacher / ERLKA Ludesch/DSH - Alexander Gstader / GSTAL Wörgl/QXZ / Alexander Rella / RELAL
Weblinks
siehe auch
Verantwortlicher
Dominique Surkamp