Zugelassener Versender: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 5. Oktober 2016, 08:16 Uhr
Ein Zugelassener Versender kann gemeinschaftliche/gemeinsame Versandverfahren durchführen, ohne die Ware vorher bei der Ausfuhrzollstelle (Binnenzollstelle) zu gestellen.
Fakten
Der Antrag zur Bewilligung zum zugelassenen Versender wird beim zuständigen Zollamt gestellt. Ein Zugelassener Versender bzw. Zugelassener Empfänger ist dazu verpflichtet, am NCTS-Verfahren teilzunehmen.
Weitere Bezeichnungen mit der selben Bedeutung wie Zugelassener Versender sind Zugelassener Ausführer' (DE) und Ermächtigter Ausführer Ermächtigter Ausführer (CH)
Weblinks
siehe auch
Verantwortlicher
Anton Hager