DGR: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 18. Oktober 2016, 06:14 Uhr

Dangerous Goods Regulations (DGR) ist ein Regelwerk für den Transport von Gefahrgut im Luftverkehr der IATA.

Fakten

Die DGR-Bestimmungen sehen vor, welche Gefahrgüter im Luftverkehr versendet werden dürfen und wenn ja, welche Nettomenge pro Versandstück nicht überschritten werden darf. Außerdem muss die Verpackung der Güter nach besonderen Richtlinien vorgenommen werden. Bestimmte verschiedene Stoffe dürfen nicht zusammen in einem Versandstück versendet werden. Des Weiteren ist zu beachten, dass einige Güter nur per Frachtflugzeug und nicht per Passagierflugzeug versendet werden dürfen - für beide Flugzeugarten gibt es meistens unterschiedliche Maximalmengen der Gefahrgüter. Zudem müssen Versandstücke mit Gefahrsymbolen und sonstigen Markierungen (z.B. cargo aircraft only) gekennzeichnet werden. Der Versender muss eine Versendererklärung (Shipper's Declaration) ausfüllen. Informationen darauf sind u.a. UN-Nummer, Gefahrstoffname (auf Englisch), Nettomenge, Gefahrenklasse, Verpackungsgruppe und Verpackungsanleitung-Nummer. In einigen Fällen muss eine 24h-Notfallnummer auf der Versendererklärung angegeben werden.

Die Dangerous Goods Regulations regeln auch, ob gefährliche Güter von Passagieren oder Besatzungsmitgliedern mitgeführt werden dürfen, und wenn ja, ob im aufgegeben Gepäck oder im Handgepäck.

Bei dem Transport von Lithiumbatterien ist auf eine besonders sorgfältige Deklaration, Verpackung und Markierung zu achten. Schwere Unfälle bei dem Transport von Lithiumbatterien im Luftverkehr führten zu Verschärfungen in den Vorschriften. Zum 1. April 2016 treten weitere verschärfte Vorschriften in Kraft (siehe: IATA_Lithium Batteries as Cargo in 2016_Update III).

Die Dangerous Goods Regulations übernehmen die von der ICAO herausgegebenen Technical Instructions For The Safe Transport of Dangerous Goods by Air, letztere erscheinen alle zwei Jahre. Daneben haben alle Staaten und Airlines die Möglichkeit, spezielle Bestimmungen (i. d. R. Verschärfungen der allgemein geltenden Bestimmungen) und Bedingungen festzulegen. Diese speziellen Bestimmungen sind ebenfalls in den IATA-Gefahrgutvorschriften zu finden.

Die IATA-Gefahrgutvorschriften werden in einem jährlich aktualisierten Handbuch veröffentlicht.

Versender von Gefahrgut müssen IATA-DGR-geschult sein.

Verstöße gegen die IATA-Gefahrgutvorschriften können strafrechtliche Folgen haben. Bei Verstößen gibt es eine Meldepflicht gegenüber den nationalen Behörden (Austro Control).

Gefahrengutbeauftragte für die Luftfracht

Schulungen

Schulungsplan

Schulungsdatum geschulter MA Typ Gültig bis Sonstiges
  2014.10.03   Schulung nach DGR PK 1.3.6 - MA DERLER   PK 1.3.6   2016.10.31   DGR Verantwortliche
  2015.09.09   Schulung nach DGR PK 1.3.6 - MA DACHAUER   PK 1.3.6   2017.09.30   DGR Verantwortlicher
  2014.10.20   Schulung nach DGR PK 4.7 - MA ERLACHER   PK 4.7   2016.10.31  
  2014.10.20   Schulung nach DGR PK 4.7 - MA GARTLGRUBER   PK 4.7   2016.10.31  
  2015.09.18   Schulung nach DGR PK 4.7 - MA ERLACHER K   PK 4.7   2017.09.30  
  2015.09.18   Schulung nach DGR PK 4.7 - MA PICHLER   PK 4.7   2017.09.30  
  2015.09.18   Schulung nach DGR PK 4.7 - MA GRADISCHNIG   PK 4.7   2017.09.30     2016.10.16   Schulung nach DGR PK 1.3.6 - MA DERLER   PK 1.3.6   2016.10.31   DGR Verantwortliche
    MA CHEN   PK 4.7     noch anzumelden
    MA KOVAL   PK 4.7     noch anzumelden
    MA GUTENBRUNNER   PK 4.7     noch anzumelden

Schulung nach DGR PK 1.3.6

Muss besucht werden vom DGR Verantwortlichen.

Inhalte:
- allgemeine Philosophie
- Begrenzungen
- allgemeine Anforderungen für Versender
- Klassifizierung
- Verzeichnis gefährlicher Güter (Gefahrgutliste)
- allgemeine Verpackungsanforderungen
- Verpackungsanweisungen
- Markierung und Kennzeichnung
- Versendererklärung und andere erforderliche Dokumente
- Annahmeverfahren (nur für Personalkategorie 6)
- Erkennung von nicht deklariertem Gefahrgut
- Information an den Flugzeugführer (nur für Personalkategorie 6)
- Bestimmungen für Passagiere und Besatzungsmitglieder
- Verfahren bei Notfällen
- praktische Übungen

Schulung nach DGR PK 4.7

Muss von jedem Luftfracht Mitarbeiter besucht werden.

Inhalte:
- allgemeine Philosophie
- Begrenzungen
- Markierung und Kennzeichnung
- Versendererklärung und andere erforderliche Dokumente
- Erkennung von nicht deklariertem Gefahrgut
- Bestimmungen für Passagiere und Besatzungsmitglieder
- Verfahren bei Notfällen

Weblinks

Wikipedia Dangerous Goods Regulations (DGR)

siehe auch

Vorgabe ADR in Lbase

Verantwortlicher

Dominique Surkamp