Zollvollmacht: Unterschied zwischen den Versionen

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Eine '''Zollvollmacht''' wird einem Zollagent oder Speditionsdienstleister im Auftrag der Zollabteilung von Berger Logistik GmbH erteilt.  
 
Eine '''Zollvollmacht''' wird einem Zollagent oder Speditionsdienstleister im Auftrag der Zollabteilung von Berger Logistik GmbH erteilt.  
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Die Zollagenten wickeln dann in unserem Auftrag die Verzollung von Waren des Versenders oder Spediteurs/Logistikunternehmens ab.  
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Version vom 9. April 2020, 13:28 Uhr

Eine Zollvollmacht wird einem Zollagent oder Speditionsdienstleister im Auftrag der Zollabteilung von Berger Logistik GmbH erteilt. Der Zollagent wickeln dann in unserem Auftrag die Verzollung von Waren des Versenders oder Spediteurs/Logistikunternehmens ab.

Fakten

Mit einer erteilten Zollvollmacht handeln die beauftragten Zollagenten in direkter Vertretung der Berger Logistik GmbH. Die Haftung für die korrekte Zollabwicklung liegt weiterhin bei der Berger Logistik GmbH.

Weiterhin gibt es auch Dienstleister die uns indirekt Vertreten. Diese benötigen keine Vollmacht, weil die Haftung für die korrekte Abwicklung beim Dienstleister liegt.

Weblinks

siehe auch

Verantwortlicher

Georg Rainalter

Maja Lukic