Vertragsprüfung: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 20. November 2020, 09:52 Uhr
Hier wird der Prozess der Vertragsprüfung beschrieben
Es muss sichergestellt werden, dass einem Kunden keine Leistung zugesagt wird, die später nicht eingehalten werden kann. Vertragsinhalte müssen daher eindeutig sein. Die Anforderungen können erfüllt werden, indem eine Verfahrensanweisung die durchzuführenden Prüfungen festlegt. z.B. wird man einem Großteil der Anforderungen gerecht, indem man festlegt, dass Verträge grundsätzlich von der Stelle mit zu unterzeichnen sind, welche die Vertragsleistungen später erbringt. Die Unterschriftslimits der Personen, die Verträge unterschreiben, sollten festgelegt sein und in den Verträgen die Bedingungen für die Leistungserstellung möglichst genau beschrieben werden.
Ablauf
Vorgehen bei einer Vertragsprüfung:
- Prüfen Sie den Vertrag immer vor Unterschrift.
- Verschaffen Sie sich einen strukturierten und umfassenden Überblick über den jeweiligen Vertrag.
- Markieren Sie sich Unstimmigkeiten oder unklare Formulierungen.
- Lassen Sie den Vertrag im Zweifel immer von einem Anwalt prüfen, um Rechtssicherheit zu erlangen.
Grundsätzliches
Alle schriftstücke welche von einer zeichnungsberechtigten Personen unterschrieben werden müssen,sind der Rechtsabteilung zur Prüfung und Archivierung vorzulegen.
Alle RFIs werden vom Tender Mangement gesammelt und beantwortet.
Sollten diese bereits Vereinbarungen enthalten welche von zeichnungsberechtigte Personen unterschrieben werden müssen, dann sind diese der Rechtsabteilung vorzulegen.
Kundenverträge
ALLE Kundenverträge (-vereinbarungen) müssen zur Vertragsprüfung an unsere Rechtsabteilung gehen.
Diese prüft Ihn auf rechtliche Aspekte, die Prüfung von fachlichen bzw. operativen Vereinbarungen erfolgt mit den zuständigen Fachabteilung.
Text folgt
Lieferantenverträge
ALLE Lieferantenverträge (-vereinbarungen) müssen zur Vertragsprüfung an unsere Rechtsabteilung gehen.
Diese prüft Ihn auf rechtliche Aspekte, die Prüfung von fachlichen bzw. operativen Vereinbarungen erfolgt mit den zuständigen Fachabteilung.
Text folgt
4-Augenprinzip
Es sollte mindestens das 4-Augenprinzip angewendet werden, weil die zweite Person einen anderen Tiefgang in der Sache, einen anderen Back-ground und eine andere Optik hat!
Merke
- Keine Vertragsklausel ist so sakrosankt, dass sie nicht geändert oder weggelassen werden kann
- Bei Unstimmigkeiten oder Zweifeln und bestimmten Vertragsarten ist grundsätzlich eine anwaltliche Vertragsprüfung zu empfehlen.
siehe auch
Verantwortlicher
Maja Lukic