DPA Zollabwicklung Red Bull: Unterschied zwischen den Versionen
Gscju (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „Hier findet man die Beschreibung und die Richtlinien zur Zollabwicklung für alle Transport die über Duisburg abgewickelt werden. = Ablauf = == Zollabwicklu…“) |
Hagan (Diskussion | Beiträge) (→Mitgeltende Unterlagen für Lieferungen aus Widnau/Schweiz nach JAPAN: verlinkt zu neuer Seite NMD) |
||
| Zeile 56: | Zeile 56: | ||
=== Mitgeltende Unterlagen für Lieferungen aus Widnau/Schweiz nach JAPAN === | === Mitgeltende Unterlagen für Lieferungen aus Widnau/Schweiz nach JAPAN === | ||
| − | Als Nachweis des Direktbeförderungsgebotes stellt DPA für jeden Container eine Non Manipulation Declaration (NMD) aus. | + | Als Nachweis des Direktbeförderungsgebotes stellt DPA für jeden Container eine Non Manipulation Declaration ([NMD]) aus. |
= siehe auch = | = siehe auch = | ||
Version vom 4. April 2014, 09:52 Uhr
Hier findet man die Beschreibung und die Richtlinien zur Zollabwicklung für alle Transport die über Duisburg abgewickelt werden.
Ablauf
Zollabwicklung Red Bull - Deepsea-Verkehre
Ware aus der Schweiz
Anlieferung bei DPA grundsätzlich immer mit T1 (Drittlandsware) mit Bestimmungszollstelle DE002656 Zollamt Duisburg-Ruhrort
- Die auf den Empfänger ausgestellten T1 werden in Duisburg auftrags DPA unter Zuhilfenahme von Compass Spedition gestellt und durch das Zollamt Duisburg-Ruhrort erledigt.
Ware aus Österreich
Anlieferung bei DPA entweder mit Ausfuhrbegleitdokument (ABD) oder T1 (Bestimmungszollstelle DE002656), abhängig von Transportmittel (LKW / Bahn) und Warenart (mit oder ohne vorgemerktem Dittlandsanteil)
| per LKW (unabhängig ob AV/S oder Nicht AV/S) | per Bahn falls Nicht-AV/S | per Bahn falls AV/S-Ware |
|---|---|---|
| 1x ABD pro Truck | 1x ABD pro Waggongruppe (d.h. 5 WGG) | 1x T1 pro Waggongruppe (d.h. 5 WGG) |
Die österr. Ausfuhrerklärung wird auftrags DPA unter Zuhilfenahme von Compass Spedition innerhalb von 3 Monaten ab Ausstellungsdatum durch das Zollamt Duisburg-Ruhrort im e-Zoll erledigt. Voraussetzung für den positiven Abschluss im e-Zoll (ATLAS) ist die Erledigung des Anschluss-T1 (s.u.).
Transport in Seecontainer von Duisburg bis Port of Loading
- Neuerstellung mit EU-Austrittszollamt im POL gem. Hauptlaufanforderungen
- Abgangszollstelle Duisburg-Ruhrort, Zollamt N° DE002656
- Aussteller Compass Spedition = Hauptverpflichteter gegenüber deutschem Zoll
| POL Port of Loading | Code Terminal in POL | Name Bestimmungszollstelle / EU-Austrittszollstelle | Zollamt N° |
|---|---|---|---|
| Antwerpen | BEANRPSAM | ANTWERPEN D BUREAU DE DOUANE | BE101000 |
| Rotterdam | NLRTMAPM | Rotterdam/reeweg simplified proc. | NL000510 |
| Rotterdam | NLRTMECTDDE | Rotterdam/reeweg simplified proc. | NL000510 |
| Rotterdam | NLRTMECTDDW | Rotterdam/reeweg simplified proc. | NL000510 |
- Ist die Gültigkeit bis Ankunft am Terminal im POL nicht ausreichend, muss ein weiteres T1 erstellt werden
- Pro Container ein T1
- Gültiges T1 ist Voraussetzung für Übernahme am Terminal und anschließender Verschiffung
Das (Original-) T1 begleitet den Container und wird vom Zoll an den entsprechenden Terminals im Seehafen erledigt. Eine Kopie wird von DPA in Car_0 auf Ebene Reise abgespeichert. Falls ein T1 nicht fristgerecht erledigt wurde, ergeht eine Erinnerung von Compass Spedition an DPA und in weiterer Folge an Berger Logistik zum Einleiten weiterer Schritte.
Mitgeltende Unterlagen für Lieferungen aus Widnau/Schweiz nach JAPAN
Als Nachweis des Direktbeförderungsgebotes stellt DPA für jeden Container eine Non Manipulation Declaration ([NMD]) aus.
siehe auch
Verantwortlicher
Anton Hager