Dispositionsvorschriften: Unterschied zwischen den Versionen

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== Kabotage ==
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== Einhaltung geltender Kabotagevorschriften ==
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Kabotage bezeichnet die Erbringung von Transportdienstleistungen innerhalb eines Landes '''durch ausländische Unternehmen''' (z. B. polnischer Frächter transportiert eine Ladung von Vorarlberg nach Wien).   
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Beim Einsatz von ausländischen Frächtern zum Transport innerhalb eines Landes, ist sicherzustellen, dass geltende Kabotageregeln eingehalten werden. Z. B. ist bei einem Transport von Vorarlberg nach Wien durch einen polnischen Frächter sicherzustellen, dass die österr. Kabotageregeln eingehalten werden.   
  
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[http://www.bmvit.gv.at/verkehr/strasse/personengueter/kabotage/index.html Link zu BM für Verkehr - Regeln für Kabotage innerhalb von Österreich]
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[http://www.bmvit.gv.at/verkehr/strasse/personengueter/kabotage/regelung.pdf  Regeln für Kabotage innerhalb von Österreich gem. BM für  Verkehr]
  
 
== gesetzliche Gewichtsgrenze ==
 
== gesetzliche Gewichtsgrenze ==

Version vom 5. Mai 2014, 09:43 Uhr

Es ist bei jeder Disposition sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.

Ablauf

Einhaltung geltender Kabotagevorschriften

Beim Einsatz von ausländischen Frächtern zum Transport innerhalb eines Landes, ist sicherzustellen, dass geltende Kabotageregeln eingehalten werden. Z. B. ist bei einem Transport von Vorarlberg nach Wien durch einen polnischen Frächter sicherzustellen, dass die österr. Kabotageregeln eingehalten werden.


Regeln für Kabotage innerhalb von Österreich gem. BM für  Verkehr

gesetzliche Gewichtsgrenze

siehe auch

Verantwortlicher

Christian Finkenzeller