Dispositionsvorschriften: Unterschied zwischen den Versionen

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  [http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/LA/regelungen-fuer-kabotageverkehre-in-deutschland.html?linkToOverview=js Regeln für Kabotage innerhalb von Deutschland gem. BM für Verkehr]
 
  [http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/LA/regelungen-fuer-kabotageverkehre-in-deutschland.html?linkToOverview=js Regeln für Kabotage innerhalb von Deutschland gem. BM für Verkehr]
  
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== gesetzliche Gewichtsgrenze ==
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== Maximal erlaubtes Gesamtgewicht ==
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Normalfall für LKW-Sattelzug mit mehr als vier Achesen: 40 tonnen
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Rumänien gestattet maximal 38 Tonnen
  
 
= siehe auch =  
 
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Version vom 5. Mai 2014, 11:09 Uhr

Es ist bei jeder Disposition sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.

Ablauf

Einhaltung geltender Kabotagevorschriften

Beim Einsatz von ausländischen Frächtern zum Transport innerhalb eines Landes, ist sicherzustellen, dass geltende Kabotageregeln eingehalten werden. Z. B. ist bei einem Transport von Vorarlberg nach Wien durch einen polnischen Frächter sicherzustellen, dass die österr. Kabotageregeln eingehalten werden.


Regeln für Kabotage innerhalb von Österreich gem. BM für Verkehr
Regeln für Kabotage innerhalb von Deutschland gem. BM für Verkehr

Maximal erlaubtes Gesamtgewicht

Normalfall für LKW-Sattelzug mit mehr als vier Achesen: 40 tonnen

Rumänien gestattet maximal 38 Tonnen

siehe auch

Verantwortlicher

Christian Finkenzeller