Dispositionsvorschriften: Unterschied zwischen den Versionen
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Beim Einsatz von ausländischen Frächtern zum Transport innerhalb eines Landes, ist sicherzustellen, dass geltende Kabotageregeln eingehalten werden. Z. B. ist bei einem Transport von Vorarlberg nach Wien durch einen polnischen Frächter sicherzustellen, dass die österr. Kabotageregeln eingehalten werden. | Beim Einsatz von ausländischen Frächtern zum Transport innerhalb eines Landes, ist sicherzustellen, dass geltende Kabotageregeln eingehalten werden. Z. B. ist bei einem Transport von Vorarlberg nach Wien durch einen polnischen Frächter sicherzustellen, dass die österr. Kabotageregeln eingehalten werden. | ||
| + | [http://www.bmvit.gv.at/verkehr/strasse/personengueter/kabotage/regelung.pdf Regeln für Kabotage innerhalb von Österreich gem. BM für Verkehr] | ||
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| − | + | == Maximal zulässige Nutzlast == | |
| − | + | Die maximal zulässige Nutzlast wird beeinflusst vom Eigengewicht des Fahrzeugggespanns und dem gesetzlich zulässigem Gesamtgewicht für den LKW-Sattelzug, das in der Regel 40 Tonnen beträgt. | |
| − | + | Es ist darauf zu achten, dass auch davon abweichende Vorschriften beachtet werden; bei Transporten von oder nach Rumänien gilt ein max. zulässiges Gesamtgewicht von 38 Tonnen. | |
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| + | http://www.lkw-auskunft.com/info/lenk-u.ruhezeit.html Vorschriften zu Lenk- und Rehezeiten gem. VO (EG) Nr. 561/2006 | ||
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= siehe auch = | = siehe auch = | ||
Version vom 5. Mai 2014, 11:26 Uhr
Es ist bei jeder Disposition sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden.
Kabotage
Beim Einsatz von ausländischen Frächtern zum Transport innerhalb eines Landes, ist sicherzustellen, dass geltende Kabotageregeln eingehalten werden. Z. B. ist bei einem Transport von Vorarlberg nach Wien durch einen polnischen Frächter sicherzustellen, dass die österr. Kabotageregeln eingehalten werden.
Regeln für Kabotage innerhalb von Österreich gem. BM für Verkehr Regeln für Kabotage innerhalb von Deutschland gem. BM für Verkehr
Maximal zulässige Nutzlast
Die maximal zulässige Nutzlast wird beeinflusst vom Eigengewicht des Fahrzeugggespanns und dem gesetzlich zulässigem Gesamtgewicht für den LKW-Sattelzug, das in der Regel 40 Tonnen beträgt.
Es ist darauf zu achten, dass auch davon abweichende Vorschriften beachtet werden; bei Transporten von oder nach Rumänien gilt ein max. zulässiges Gesamtgewicht von 38 Tonnen.
== http://www.lkw-auskunft.com/info/lenk-u.ruhezeit.html Vorschriften zu Lenk- und Rehezeiten gem. VO (EG) Nr. 561/2006
Ablauf
siehe auch
Verantwortlicher
Christian Finkenzeller