Binder-Kundenvorschriften: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 12. Mai 2014, 14:32 Uhr

Hier findest Du kundenspezifische Abrechnungs- bzw. Belegrückmeldungsvorschriften

Abrechnungsvorschriften

Binder Fügen (Kdnr.101007); Binder Jenbach (Kdnr.120325); Binder St. Georgen (Kdnr.121634)

  • Die Akte werden gesammelt siehe Fächer hinter Didi
  • Erstellung einer wöchentlichen Sammelrechnung an den jeweiligen Binder, über die Positionen wo Frachtpapiere da sind.
  • Zuvor müssen aber die genauen Daten (Pellets oder Schnittholz, Gewicht und Kubikmeter) in den Positionen eingepflegt werden.
  • Die genauen Gewichte und Angaben sind den Frachtpapieren zu entnehmen!
  • Frachtpapiere werden mit der Sammelrechnung mitgeschickt.

Binder Kösching (Kdnr.125275)

  • Die Akte werden gesammelt siehe Fächer hinter Didi
  • Erstellung einer wöchentlichen Sammelrechnung an Binder, Kösching über die Positionen wo Frachtpapiere da sind.
  • Zuvor müssen aber die genauen Daten (Pellets oder Schnittholz, Gewicht und Kubikmeter) eingepflegt werden.
  • Die genauen Gewichte und Angaben sind den Frachtpapieren zu entnehmen!
  • ACHTUNG: Für PELLETS und SCHNITTHOLZ wird je eine Sammelrechnung erstellt.
  • Frachtpapiere werden mit der Sammelrechnung mitgeschickt.

Belegrückmeldungsvorschriften

siehe auch

Binder

Verantwortlicher

Tanja Freund