Ausgangszollstelle: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 25. Februar 2021, 07:04 Uhr
Die Ausgangszollstelle oder Ausgangszollamt ist jene Zollstelle an der EU-Außengrenze, wo das zweistufige Ausfuhrverfahren nach dem Zollkodex (ZK) endet und die Ware aus dem Zollgebiet der EU austritt.
Die Ausgangszollstelle bestätigt per elektronischer Meldung im eZoll-Programm der Ausfuhrzollstelle im Binnenland den erfolgen EU-Austritt der Ware gem. vorgelegtem Ausfuhrbegleitdokument.
Fakten[Bearbeiten]
Österreich hat nur an der Grenze zur Schweiz und Liechtenstein und an den Flughäfen Ausgangszollstellen.
Weblinks[Bearbeiten]
österreichische Ausgangszollstellen
siehe auch[Bearbeiten]
Verantwortlicher[Bearbeiten]
Georg Rainalter