Innergemeinschaftlicher Erwerb: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 25. Juni 2014, 14:53 Uhr
Als innergemeinschaftlicher Erwerb wird ein eigenständiger Steuertatsbestand des Umsatzsteuerrechts bezeichnet, nach dem der grenzüberschreitende Erwerb von Gegenständen grundsätzlich im Staat des Erwerbers der Umsatzsteuer unterworfen wird.
Fakten
Dem innergemeinschaftlichen Erwerb ligt das Bestimmungslandprinzip zugrunde. Darum geht dem innergemeinschaftlichen Erwerb eine im Lieferstaat in der Regel steuerbefreite innergemeinschaftliche Lieferung oder aber ein innergemeinschaftliches Verbringen voraus.
Ein innergemeinschaftlicher Erwerb kann auch durch Privatpersonen erfolgen, wenn eine Lieferung neuer Beförderungsmittel von einem EU-Staat in einen anderen vorfällt.
Weblinks
siehe auch
Verantwortlicher
Anton Hager