Präferenzdokumente: Unterschied zwischen den Versionen

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Warenverkehrsbescheinigung '''EUR.1'''  (eigenes Formular) oder [[Ursprungserklärung]] (vereinfachte Form der EUR.1 als Andruck auf Handels- oder Zollrechnung  
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Warenverkehrsbescheinigung '''A.TR''' (eigenes Formular) für den Handel mit der Türkei
 
Warenverkehrsbescheinigung '''A.TR''' (eigenes Formular) für den Handel mit der Türkei

Version vom 26. Juni 2014, 06:46 Uhr

Ein Präferenzdokument wird vom Ausführer ausgestellt zur Inanspruchnahme einer Zollpräferenz im Bestimmungsland durch den dortigen Importeur.

Fakten

Als Präferenzdokumente kommen in der EU in verschiedene Dokumente in Betracht:

Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 (eigenes Formular) oder Ursprungserklärung (vereinfachte Form der EUR.1 als Andruck auf Handels- oder Zollrechnung)

Warenverkehrsbescheinigung A.TR (eigenes Formular) für den Handel mit der Türkei

Warenverkehrsbescheinigung EUR-MED (eigenes Formular) für den Handel mit Marokko, Algerien, Tunesien u. evt. weiterer Staaten

Lieferantenerklärung zur Ursprungsdokumentation bei innergemeinschaftlichem Versand bzw. Empfang

Form A

Ursprungszeugnis

Welcher Präferenznachweis im Warenverkehr mit einem bestimmten Land zur Anwendung kommt hängt von der betreffenden Bestimmung im bestehenden Präferenzabkommen ab.

Weblinks

siehe auch

Übersicht über Präferenzabkommen

[Standard Übersicht über Präferenznachweise]

Verantwortlicher

Anton Hager