Fallbackverfahren: Unterschied zwischen den Versionen

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Das Fallbackverfahren ist nur anwendbar wenn vom Bundesminsiterium für Finanzen per E-Mail-Aussendung für die Anwendung freigegeben. Wenn '''NCTS''' wieder ordnungsgemäß funktioniert, wird das Fallbackverfahren mit neuerlichem e-Mail für beendet erklärt.
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Version vom 2. Oktober 2014, 12:53 Uhr

Bei Störungen des e-Zollsystems NCTS ist eine digitale Übermittlung der Zollanmeldungen nicht möglich. Durch Anwendung des Fallbackverfahrens oder Ausfallverfahrens erfolgt die Übermittlung der Anmeldungen oder Mitteilungen an das für den Warenort/Amtsplatz zuständige Zollamt entweder durch direkte Vorlage beim zuständigen Kundenteam bzw. Kontrollmanager oder per Fax oder per e-Mail zu erfolgen.

Fakten

Fallbackverfahren ausgerufen

Das Fallbackverfahren ist nur anwendbar wenn vom Bundesminsiterium für Finanzen per E-Mail-Aussendung für die Anwendung freigegeben. Wenn NCTS wieder ordnungsgemäß funktioniert, wird das Fallbackverfahren mit neuerlichem e-Mail für beendet erklärt.

Weblinks

Ablauf Fallbackverfahren gem. österr. Zollverwaltung


siehe auch

Newsletter für Anwendung Fallback 2014

Verantwortlicher

Anton Hager