ISPM 15: Unterschied zwischen den Versionen

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(Link zu einer Muster-Deklaration ISPM 15)
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[http://www.tis-gdv.de/tis/verpack/holz/export/export.htm Einfuhrvorschriften für Packmittel aus Vollholz]
  
 
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Armin Mayr
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Alexander Rella
  
 
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Version vom 27. Januar 2015, 13:45 Uhr

Der International Standard for Phytosanitary Measures (ISPM 15) ist ein international vereinbarter Standard der International Plant Protection Convention (IPPC) zum Schutz der Umwelt gegen Einschleppung von Insekten oder Pflanzen jeglicher Art.

Da die Erfüllung von ISPM 15 - dokumentiert durch IPPC-Markierung auf den Kisten/Paletten etc. - Voraussetzung für die Einfuhr in viele Länder darstellt, ist ISPM 15 bei der Auswahl der Transportpaletten und/oder Verpackungsholz zu berücksichtigen.

Fakten

Der ISPM 15 gilt nur für Vollholz. Ausgenommen sind Holzwerkstoffe (z.B. Spanplatten, Sperrholzplatten usw.) und Vollholz dünner als 6 mm. Die unter ISPM15 fallenden Materialien werden durch Hitze und / oder mit anerkannten chemischen Verfahren behandelt. Die so behandelten Materialien werden dann mit einem speziellen IPPC-Stempel beidseitig gekennzeichnet

Muster IPPC-Stempel

Die Erfüllung von ISPM 15 wird durch eine eingebrannte Markierung im Palettenholz dokumentiert. Diese (IPPC-)Markierung besteht aus der Landeskennzahl mit zwei Buchstaben (DE = Deutschland), der regionalen Bezeichnung und einer Zulassungsnummer für den jeweils regional zugelassenen Palettenhersteller. Die Methode wird durch die Abkürzung HT für Wärmebehandlung oder MB für die Behandlung mit dem Fungizid Methylbromid deklariert.

Weblinks

Link zu Downloads für Bestätigungen der Behandlung in Deutsch / Englisch / Italienisch

Einfuhrvorschriften für Packmittel aus Vollholz

siehe auch

Palette

Muster einer Packing Declaration ISPM 15

Verantwortlicher

Alexander Rella