Spediteurbescheinigung für Umsatzsteuerzwecke: Unterschied zwischen den Versionen
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Wir stellen grundsätzlich '''keine Gelangensbestätigung''' aus. Eine Gelangesbestätigung, mit der die Übernahme der benannten Ware bestätigt würde, kann nur der Empfänger ausstellen. | Wir stellen grundsätzlich '''keine Gelangensbestätigung''' aus. Eine Gelangesbestätigung, mit der die Übernahme der benannten Ware bestätigt würde, kann nur der Empfänger ausstellen. | ||
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Version vom 8. April 2015, 12:42 Uhr
Bei innergemeinschaftlichem Versand von einem EU-Land in ein anderes dient die Spediteurbescheingigung für Umsatzsteuerzwecke dem Auftraggeber als Nachweis gegenüber seiner Steuerbehörde, dass der Gegenstand das Versendungsland verlassen hat.
Falls bei einem Versand in ein Drittland das Ausfuhrverfahren ausnahmsweise an der Ausfuhrzollstelle nicht abgeschlossen worden ist, dient die Spediteurbescheingigung für Umsatzsteuerzwecke als alternativer Nachweis des erfolgten EU-Austritts.
Fakten
Mit der Spediteurbescheinigung für Umsatzsteuerzwecke bestätigen wir, dass wir den benannten Transport von einem EU-Land in ein anderes Land durchgeführt haben.
Beschreibung
Wir als Spediteur stellen eine Spediteurbescheinigung für Umsatzsteuerzwecke nur nach ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Auftraggeber aus.
Wir stellen grundsätzlich keine Gelangensbestätigung aus. Eine Gelangesbestätigung, mit der die Übernahme der benannten Ware bestätigt würde, kann nur der Empfänger ausstellen.
Beispiel für die Erstellung der Spediteurbescheingung für Umsatzsteuerzwecke in Car_O
Datei:Spediteurbescheinigung.png
Rechtsgrundlagen
Grundlage Österreich:
- § 7 UStG 1994
Grundlage Deutschland:
- § 17a UStDV Abs. 3 nr. 1. b)+c) bei Innergemeinschaftlichen Lieferungen innerhalb der EU
- § 10 UStDV Abs. 1 nr. 2. b) bei Ausfuhrlieferungen in Drittländer z.B. Schweiz)
Weblinks
siehe auch
Muster Spediteurbescheinigung für Umsatzsteuerzwecke gem. FBR 2259898
Muster Anhang 5 IG-Lieferung iSd Art 7 UStG 1994
Umsatzsteuer-Verordnung 401/1996
Umsatzsteuer-Richtlininen betreffend Nachweispflichten bei IG-Lieferungen
Umsatzsteuer-Richtlininen betreffend Ausfuhrnachweis im Versendungsfall
Verantwortlicher
Anton Hager