Mindestlohngesetz (MiLoG): Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 17. April 2015, 09:32 Uhr
Das seit 1.Jan.2015 gültige deutsche Mindestlohngesetz (MiLoG) verlangt die Einhaltung eines Mindestlohns von € 8,50 brutto pro Stunde. Die Unterschreitung dieser generellen Lohnuntergrenze bei Fahrten nach oder von oder durch Deutschland wird behördlich sanktioniert.
Fakten
Die Gesetzeskonformität im Eigenfuhrpark ist durch Arbeitsverträge gewährleistet. Bei Einsatz eines Auftragnehmers verlangen wir die Einhaltung des Mindestlohngesetzes ausdrücklich in unserem Transportauftrag und die Verpflichtung zur Einhaltung sichern wir durch Prüfprozesse innerhalb unserer Dispositionsrisikoanalyse.
Weblinks
siehe auch
Überprüfung der Risikoabdeckung bei der Disposition - Dispositionsrisikoanalyse
LKW Ablauf - Auftragsabwicklung
Verantwortlicher
Julia Wimmer