TUA: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Mitteilung des Untersuchungsergebnisses wird '''TUA-Bescheid''' genannt und dient als Grundlage für die [[Verbindliche Zolltarifauskunft]].
 
Die Mitteilung des Untersuchungsergebnisses wird '''TUA-Bescheid''' genannt und dient als Grundlage für die [[Verbindliche Zolltarifauskunft]].
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Technische Untersuchungsanstalt der Bundesfinanzverwaltung, Vordere Zollamtsstr. 5, 1030 Wien
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Anton Hager
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Maja Lukic
  
  

Version vom 25. November 2015, 14:39 Uhr

TUA ist gleich Technische Untersuchungsanstalt (in Wien).

Fakten

Der Antrag auf Untersuchung durch die TUA kann entweder direkt bei einer Zollanmeldung durch den zusätzlichen Informationscode 40100 >>Probeziehung zwecks TUA-Untersuchung bzw. Einreihung beantragt<< gestellt werden oder alternativ durch Antrag im Internet der Zollbehörde.


Die Kosten für die technische Untersuchung und/oder chemische Analyse werden von der TUA festgesetzt.

Die Mitteilung des Untersuchungsergebnisses wird TUA-Bescheid genannt und dient als Grundlage für die Verbindliche Zolltarifauskunft.

Ansprechpartner

Technische Untersuchungsanstalt der Bundesfinanzverwaltung, Vordere Zollamtsstr. 5, 1030 Wien

Tel. 050233 571400


Weblinks

EU-Datenbank chemische Substanzen mit CAS no.


Verbindliche Zolltarifauskunft (VZTA) Vorgangsweise und Kontakte

siehe auch

Verbindliche Zolltarifauskunft

ETOS

Verantwortlicher

Maja Lukic