Mindestlohngesetz (MiLoG): Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 9. Mai 2016, 13:34 Uhr

Das seit 1.Jan.2015 gültige deutsche Mindestlohngesetz (MiLoG) verlangt die Einhaltung eines Mindestlohns von € 8,50 brutto pro Stunde. Die Unterschreitung dieser generellen Lohnuntergrenze bei Fahrten nach oder von oder durch Deutschland wird behördlich sanktioniert.

Fakten

Eigenfuhrpark

Die Gesetzeskonformität im Eigenfuhrpark ist durch Arbeitsverträge gewährleistet.

Fixe Subunternehmer

Es wird durch Kontrolle durch Julia Wimmer/Mehmet Gün sichergestellt, dass von jedem aktiven Subfrächter eine gültige Bestätigung zu MiLoG vorliegt. Ein diesbezüglicher Hinweis der Anforderungen aus MiLoG steht im Transportauftrag.

Subunternehmer ohne Zusammenarbeitsvertrag

Die Verpflichtung zur Einhaltung des Mindestlohngesetzes wird ausdrücklich in unserem Transportauftrag unter Pt. 1 m) eingefordert.

Nach Vorgabe druch die Geschäftsführung wird von wichtigen Subunternehmern eine Bestätigung eingefordert. Der Ordner mit den erhaltenen Bestätigungen wird bei Julia Wimmer geführt.

MiLoG Rundschreiben - Beispiel an Fa. Fixemer Logistics

in Car_O gab es eine automatische Sperre der Kundennummer bei Fehlen der Bestätigung Bewertung der Subunternehmer

Diese Sperre liegt in LBase (noch) nicht vor.

Der Eingang der MiLoG-Bestätigung IST NICHT durch die Dispositionsrisikoanalyse geprüft.


Weblinks

Erläuterungen zum Deutschen Mindestlohngesetz (MiLoG) durch die Wirtschaftskammer

siehe auch

MiLoG-Bestätigung durch fixen Sub BC Logistik


Bewertung der Subunternehmer

Überprüfung der Risikoabdeckung bei der Disposition - Dispositionsrisikoanalyse

LKW Ablauf - Auftragsabwicklung

Verantwortlicher

Julia Wimmer