SOLAS: Unterschied zwischen den Versionen
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* Pflichtfelder für die Übertragung sind VGM, Buchungs- oder Sendungsnummer, Containernummer und ‚Authorised Signature Party‘. | * Pflichtfelder für die Übertragung sind VGM, Buchungs- oder Sendungsnummer, Containernummer und ‚Authorised Signature Party‘. | ||
Version vom 21. Juni 2016, 11:32 Uhr
Die Bestimmung SOLAS – International Convention for the Safety of Life at Sea bedeutet die verpflichtende Gewichtsverifizierung aller Exportcontainer.
Das Internationale Übereinkommen von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (International Convention for the Safety of Life at Sea - SOLAS) schreibt vor, dass die Bruttomasse von Containern vor ihrer Stauung an Bord eines Seeschiffes durch den Befrachter zu bestätigen (bestätigte Bruttomasse; Verified Gross Mass – VGM) und der Reederei zeitgerecht bekannt zu geben ist [Rechtsgrundlage: SOLAS, Kapitel VI Teil A Regel 2 (IMO // MSC 1 / Circ. 1475)].
Im Falle des Fehlens bzw. zu späten Einlangens der VGM wird die Reederei die Annahme der Container verweigern.
Die Regelung tritt mit 1. Juli 2016 in Kraft und betrifft
- grundsätzlich all jene Akteure der österreichischen Wirtschaft, welche im internationalen Handel tätig sind und dabei (selbst oder durch beauftragte Dritte) Container zur Versendung auf Überseeschiffen nutzen,
- den „Befrachter“, als jene Person/jenes Unternehmen, welche die Containerbeladung mit der Versiegelung des Containers abschließt, die VGM durch die Anwendung der zugelassenen Methoden feststellt und die VGM Meldung in vereinbarter Art und Weise an die Reederei übermittelt.
Bisher haben dazu mehrere Informationsveranstaltungen stattgefunden.
Fakten
Das internationale Regelwerk spricht von Verified Gross Mass (VGM)
Um die Sicherheit in der Transportkette zu verbesssern hat die International Maritime Organization (IMO) Änderungen zur Safety of Life at Sea (SOLAS)-Konvention vorgenommen.
Aufgrund dieser Bestimmung ist ab dem 01. Juli 2016 die bestätigte Bruttomasse (VGM) eines
Containers vor Verladung auf ein Seeschiff vom Ablader festzustellen und an den Frachtführer (Spediteur/Reeder) mitzuteilen.
Somit ist eine Containerverladung am Seeterminal nur noch mit den Daten VGM pro Container möglich.
Diese Änderungen besagen, dass sich alle Ablader (= Shipper gem. B/L) an die Richtlinien zur Containergewicht-Verifizierung (Verified Gross Mass = VGM) zu halten haben, welche am 01. Juli 2016 in Kraft treten.
Nachfolgend möchten wir gerne über die Grundprinzipien der neuen Anforderungen informieren.
Das Prinzip
- “No VGM, No loading.” Ein Container ohne VGM darf nicht auf ein Seeschiff verladen werden.
- Der Shipper ist verantwortlich für eventuelle Strafen und Kosten, die sich aus einer Containeranlieferung ohne VGM ergeben könnten.
Was?
- Das VGM ist das Gesamtgewicht eines Vollcontainers, bestehend aus Warengewicht, Stau- und Ladungssicherungmaterial und Container-Tara. Die SOLAS-Konvention bietet zwei Methoden zur Berechnung des VGM:
- Methode Nr. 1 - Wiegen
Wiegen des beladenen Containers mit kalibrierter und zertifizierter Waage.
- Methode Nr. 2 - Berechnung
Die Summe der einzelnen Gewichte = Warengewicht + aller Verpackung (Paletten, Staumaterial, Sicherungmaterial im Container) + Container-Tara, zertifiziert und genehmigt durch eine autorisierte Stelle.
Bemerkung: Methode Nr. 2 eignet sich nicht für Altmetall, unverpacktes Getreide oder anderes Schüttgut.
Wer?
- Die Verantwortung für die Anforderung und die Dokumentation des VGM liegt beim Befrachter = Shipper gem. Ocean Carrier Bill of Lading.
- Der Befrachter im Sinne von Solas kann andere Parteien autorisieren, das VGM zu übermitteln und zu unterzeichnen.
- Der Befrachter im Sinne von Solas ist dafür verantwortlich, dem Reeder das VGM zu übermitteln.
Wann?
- Der Shipper muss sicherstellen, dass das VGM vor Anlieferung des Vollcontainers im Seehafen übermittelt wird. Sollte das VGM nach der Ankunft des Containers am Terminal übermittelt werden, oder sollte sich nach Kontrolle eine Differenz zwischen VGM und aktuellem Gesamtgewicht herausstellen, können Extrakosten für die Änderung der Stauplanung und Containerumstau im Terminal entstehen. Diese Kosten gehen zu Lasten der Ware.
- Genaue Fristen (cut off) für die VGM-Übermittlungen werden uns von den Reedereien mit der Buchungsbestätigung mitgeteilt
Wie?
- Verschiedene Kanäle sind möglich z.B.:
- Elektronische Übermittlung auf Basis: direkte EDI-Nachricht, Reedereihomepages, Inttra, CargoSmart, sonstige Plattformen wie Dakosy, usw.
- Manuelle Übermittlung auf Basis: E mail, Fax
- Pflichtfelder für die Übertragung sind VGM, Buchungs- oder Sendungsnummer, Containernummer und ‚Authorised Signature Party‘.
- Für die elektronische Übermittlung des VGMs wird die Reederei aktuell keine Kosten erheben, aber es können EDI-, Lizenz- oder sonstige Kosten für diesen Mehraufwand entstehen
- Die Reedereien bieten keinen VGM Verwiege-Service an. Ein Multi-stop kann im Rahmen einer Containergestellung gebucht werden, solange der Auftrag zum Verwiegen direkt vom Shipper kommt.
- Das VGM ist kein Pflichtfeld im Bill of Lading (BL), kann je nach Carriervereinbarung jedoch dort ausgewiesen werden wenn gewünscht.
Zusammensetzung VGM
- Warengewicht
- alle Verpackungen (Paletten, Staumaterial, Sicherungmaterial im Container)
- Tara des Containers (tare gem. Containertür bzw. CSC Plakette)
Summe: VGM
Methode 1 der Berechnung VGM
Der Container wird nach Beladung und Versiegelung gewogen und das VGM einzeln pro Container dokumentiert.
Falls eine Verwiegung auf dem Betriebsgelände nicht möglich, kann eine Leer- und Vollverwiegung vor/nach der Containerbeladung an einer öffentlichen Waage erfolgen.
Methode 2 der Berechnung VGM
Alle Versandstücke und Ladungsgegenstände, einschließlich Paletten, Staumaterialien und sonstige Verpackungs- und Sicherungsmaterialien werden während des Produktionsprozesses gewogen und zuzüglich Eigengewicht des Containers aufaddiert.
Diese zweite Methode ist nur zulässig, sofern zertifiziert und zugelassen von der zuständigen Behörde des Staates, in dem der Container abschließend beladen und versiegelt wird.
Die Art und Weise der Zertifizierung ist dem jeweiligen Staat überlassen und könnte sich entweder auf das Verfahren für die Wiegung oder die Partei, die die Wiegung vornimmt, oder auf beides beziehen.
Weblinks
BMVIT - SOLAS-Richtlinien zur Bestimmung der bestätigten Bruttomasse von Containern
World Shipping Council - Regional implementation Information
siehe auch
Verantwortlicher
Hermann Geier