Sicherheitsbeauftragter beim Reglementierten Beauftragten: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Logistik-Wiki
Zur Navigation springenZur Suche springen
Zeile 4: Zeile 4:
 
= Fakten =
 
= Fakten =
  
−
Verantwortlich bei den Reglementierten Beauftragten ist der Sicherheitsbeauftragte. Er wird dem LBA namentlich benannt und muss vor seiner Ernennung zuverlässigkeitsüberprüft werden nach § 7 LuftSiG. Diese Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZuvÜp) ist im Abstand von 5 Jahren zu wiederholen und ist sehr umfangreich. Über die überprüfte Person werden Informationen bei der Polizei, BND, MAD und vielen weiteren abgerufen. Die ZuvÜp ist deutlich umfangreicher als z.B. ein polizeiliches Führungszeugnis.
+
Der Sicherheitsbeauftragte ist verantwortlich und hat mögliche Konsequenzen bei Nichteinhaltung der Gesetze zu tragen. Verfügt ein Unternehmen über mehrere Niederlassungen, genügt die Ernennung eines einzelnen Sicherheitsbeauftragten. Für jede Niederlassung muss von dieser Person ein Vertraulicher Verantwortlicher ernannt werden. Er ist dem Sicherheitsbeauftragten direkt unterstellt.
  
−
Der Sicherheitsbeauftragte ist verantwortlich und hat mögliche Konsequenzen bei Nichteinhaltung der Gesetze zu tragen. Verfügt ein Unternehmen über mehrere Niederlassungen, genügt die Ernennung eines einzelnen Sicherheitsbeauftragten. Für jede Niederlassung muss von dieser Person ein Vertraulicher Verantwortlicher ernannt werden. Er ist dem Sicherheitsbeauftragten direkt unterstellt.  
+
Jeder Sicherheitsbeauftragte ist verpflichtet:
 +
 
 +
*alle 5 Jahre den angebotenen Kurs des bmvit zu besuchen! Sollte dies nicht der Fall sein, kann ein Entzug des „reglementierten Beauftragten Status“ erfolgen.
 +
Aktuellen Kurse sind zu finden auf: (www.bmvit/verkehr/luftfahrt/kurseundzugelasseneschulungen).
 +
 
 +
*sich einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen. Diese ist alle 5 Jahre zu wiederholen! (www.bmvit.gv.at/verkehr/luftfahrt/sicherheit/downloads/Anleitung.pdf)
 +
 
 +
*Änderungen das Unternehmen oder den Sicherheitsbeauftragten selbst betreffend, dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie so rasch als möglich schriftlich bekanntzugeben (siehe dazu Anlage 6A
 +
Verpflichtungserklärung a) und b)). (www.bmvit.gv.at/verkehr/luftfahrt/sicherheit/rbeauftragter)
 +
 
 +
*das Sicherheitsprogramm zu aktualisieren und bei Bedarf dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie vorzulegen (siehe dazu Anlage 6A Verpflichtungserklärung a) und b)).
 +
 
 +
Vertraulicher Verantwortlicher:
 +
 
 +
Graz/GRZ - Karin Erlacher / ERLKA
 +
Ludesch/DSH - Alexander Gstader / GSTAL
 +
Wörgl/QXZ / Alexander Rella / RELAL
  
 
= Weblinks =
 
= Weblinks =

Version vom 12. Juli 2016, 13:29 Uhr

Ein geschulter Sicherheitsbeauftragter ist beim Reglementierten Beauftragten zu bestellen.

Fakten

Der Sicherheitsbeauftragte ist verantwortlich und hat mögliche Konsequenzen bei Nichteinhaltung der Gesetze zu tragen. Verfügt ein Unternehmen über mehrere Niederlassungen, genügt die Ernennung eines einzelnen Sicherheitsbeauftragten. Für jede Niederlassung muss von dieser Person ein Vertraulicher Verantwortlicher ernannt werden. Er ist dem Sicherheitsbeauftragten direkt unterstellt.

Jeder Sicherheitsbeauftragte ist verpflichtet:

  • alle 5 Jahre den angebotenen Kurs des bmvit zu besuchen! Sollte dies nicht der Fall sein, kann ein Entzug des „reglementierten Beauftragten Status“ erfolgen.

Aktuellen Kurse sind zu finden auf: (www.bmvit/verkehr/luftfahrt/kurseundzugelasseneschulungen).

  • sich einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen. Diese ist alle 5 Jahre zu wiederholen! (www.bmvit.gv.at/verkehr/luftfahrt/sicherheit/downloads/Anleitung.pdf)
  • Änderungen das Unternehmen oder den Sicherheitsbeauftragten selbst betreffend, dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie so rasch als möglich schriftlich bekanntzugeben (siehe dazu Anlage 6A

Verpflichtungserklärung a) und b)). (www.bmvit.gv.at/verkehr/luftfahrt/sicherheit/rbeauftragter)

  • das Sicherheitsprogramm zu aktualisieren und bei Bedarf dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie vorzulegen (siehe dazu Anlage 6A Verpflichtungserklärung a) und b)).

Vertraulicher Verantwortlicher:

Graz/GRZ - Karin Erlacher / ERLKA Ludesch/DSH - Alexander Gstader / GSTAL Wörgl/QXZ / Alexander Rella / RELAL

Weblinks

siehe auch

Verantwortlicher

Dominique Surkamp