Luftfracht Sicherheitsprogramm: Unterschied zwischen den Versionen

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== Einstellung neuer Luftfrachtmitarbeiter ==
 
== Einstellung neuer Luftfrachtmitarbeiter ==
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Eine beschäftigungsbezogene Überprüfung gemäß [https://www.bmvit.gv.at/verkehr/luftfahrt/sicherheit/downloads/2015_1998_VO_konsolidiert_DE.pdf Durchführungsverordnung der Kommission 2015/1998], Punkt 11.1.4 benötigen Mitarbeiter welche Zugang zu identifizierbarer Luftfracht haben von Reglementierten Beauftragten, Reglementierten Lieferanten, Bekannten Versendern, Bekannten Lieferanten sowie Geschäftlichen Versendern.
  
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Die Personalabteilung hat folgendes bei der Einstellung neuer Luftfrachtmitarbeiter zu beachten [https://www.bmvit.gv.at/verkehr/luftfahrt/sicherheit/downloads/2015_1998_VO_konsolidiert_DE.pdf DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2015/1998 DER KOMMISSION]:
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Die beschäftigungsbezogene Überprüfung ist bei Zulassung des Unternehmens bzw. vor Aufnahme der Tätigkeit von neuen Mitarbeitern in das Unternehmen vorzunehmen.  
  
 
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'''11.1. EINSTELLUNG '''  

Version vom 14. Juli 2016, 11:38 Uhr

Schriftliche Darstellung aller Sicherungsmaßnahmen des Reglementierten Beauftragten und Bekannten Versender.

Luftfracht Sicherheitsprogramm

Anweisungen

Folgende Anweisungen sind jederzeit zu befolgen:

Status Überprüfung von Bekannten Versendern

Bei Sendungen eines Bekannten Versender ist vor Übernahme der Ware auf der EU-Datenbank der aktuelle Status des Bekannten Versender zu überprüfen. Hat dieser den Status Bekannter Versender verloren, verliert die Sendung den sicheren Status und muss einer X-Ray Kontrolle unterzogen werden.

LINK: EU-Datenbank

Login Id: DOMINIQUE.SURKAMP8000

Password: GR27pcUC

Zutrittsmethode zu den Berger Logistik Büros Air

  • Der Zutritt in unsere Büroräumlichkeiten ist nur Mitarbeitern von Berger Logistik erlaubt, bzw. anderen Personen nur in Begleitung von Berger Mitarbeitern.
  • Ein unbesetztes Büro muss immer versperrt sein.

Qualitätskontrolle bei der Annahme von Luftfracht

Der Sicherheitsstandard unseres Luftfracht Sicherheitsprogramm verlangt, dass der Prozess der Warenannahme für Luftfrachtsendungen welche in den Export gehen mindestens drei mal die Woche durch einen eigenen Berger Logistik Mitarbeiter überprüft wird. Darum müssen bei jeder Überbringung der Frachtdokumente an den Reglementierten Beauftragten (Handling Agent am Flughafen), folgende Sicherheitsstandards verpflichtend überprüft werden:

  • Fracht muss durch den von uns nominierten Frächter in einem geschlossenen Fahrzeug an den Handling Agenten überbracht werden.
  • Die Ware darf nicht unbeaufsichtigt auf der Rampe des Handling Agenten gelagert werden.
  • Das Lagertor hat außer bei Manipulationen immer geschlossen zu sein.
  • Bei Abwesenheit des Handling Personals haben sämtliche Zugänge zum Lager verschlossen zu sein.

Abweichungen zu diesen Standards sind sofort dem Sicherheitsbeauftragten in schriftlicher Form zu melden.

Einstellung neuer Luftfrachtmitarbeiter

Eine beschäftigungsbezogene Überprüfung gemäß Durchführungsverordnung der Kommission 2015/1998, Punkt 11.1.4 benötigen Mitarbeiter welche Zugang zu identifizierbarer Luftfracht haben von Reglementierten Beauftragten, Reglementierten Lieferanten, Bekannten Versendern, Bekannten Lieferanten sowie Geschäftlichen Versendern.

Die beschäftigungsbezogene Überprüfung ist bei Zulassung des Unternehmens bzw. vor Aufnahme der Tätigkeit von neuen Mitarbeitern in das Unternehmen vorzunehmen.

11.1. EINSTELLUNG

11.1.1. Personen, die eingestellt werden, um Kontrollen und Zugangskontrollen oder andere Sicherheitskontrollen in Sicherheitsbereichen durchzuführen oder die Verantwortung für die Durchführung dieser Kontrollen übernehmen sollen, müssen eine Zuverlässigkeitsüberprüfung erfolgreich absolviert haben.

11.1.2. Personen, die eingestellt werden, um Kontrollen und Zugangskontrollen oder andere Sicherheitskontrollen in anderen Bereichen als Sicherheitsbereichen durchzuführen oder die Verantwortung für die Durchführung dieser Kontrollen übernehmen sollen, müssen eine Zuverlässigkeitsüberprüfung oder eine beschäftigungsbezogene Überprüfung erfolgreich absolviert haben. Wenn in dieser Verordnung nicht anders bestimmt, entscheidet die zuständige Behörde nach Maßgabe der anwendbaren nationalen Vorschriften, ob eine Zuverlässigkeitsüberprüfung oder eine beschäftigungsbezogene Überprüfung durchzuführen ist.

11.1.3. Nach Maßgabe der anwendbaren Vorschriften des Unionsrechts und des nationalen Rechts umfasst eine Zuverlässigkeitsüberprüfung zumindest: a) die Feststellung der Identität der betreffenden Person anhand der zum Nachweis vorgelegten Papiere und b) die Prüfung der Strafregistereinträge in allen Staaten des Wohnsitzes mindestens während der letzten 5 Jahre und c) die Erfassung von Lücken bei Beschäftigungs- und Ausbildungszeiten sowie sonstigen Lücken mindestens während der letzten 5 Jahre.

11.1.4. Nach Maßgabe der anwendbaren Vorschriften des Unionsrechts und des nationalen Rechts umfasst eine beschäftigungsbezogene Überprüfung zumindest: a) die Feststellung der Identität der betreffenden Person anhand der zum Nachweis vorgelegten Papiere und b) die Erfassung von Lücken bei Beschäftigungs- und Ausbildungszeiten sowie sonstigen Lücken mindestens während der letzten 5 Jahre und c)die Aufforderung der betreffenden Person zur Unterzeichnung einer Erklärung, in der sämtliche Straffälligkeiten in allen Staaten des Wohnsitzes mindestens während der letzten 5 Jahre aufgeführt sind.

11.1.5. Die Zuverlässigkeitsüberprüfung oder die beschäftigungsbezogene Überprüfung sind durchzuführen, bevor die betreffende Person an Sicherheitsschulungen teilnimmt, die den Zugang zu öffentlich nicht zugänglichen Informationen umfassen. Zuverlässigkeitsüberprüfungen sind in regelmäßigen Abständen von höchstens fünf Jahren zu wiederholen.

11.1.6. Das Einstellungsverfahren für alle Personen, die gemäß den Nummern 11.1.1 und 11.1.2 eingestellt werden, umfasst zumindest eine schriftliche Bewerbung und ein Einstellungsgespräch zur Erstbewertung von Fähigkeiten und Eignungen.

11.1.7. Personen, die zur Durchführung von Sicherheitskontrollen eingestellt werden, müssen über die erforderlichen mentalen und physischen Fähigkeiten und Eignungen zur wirksamen Wahrnehmung der ihnen zugewiesenen Aufgaben verfügen und sind bereits zu Anfang des Einstellungsverfahrens auf die Art dieser Anforderungen hinzuweisen. Diese Fähigkeiten und Eignungen sind im Einstellungsverfahren sowie ggf. vor Ende der Probezeit zu bewerten.

11.1.8. Die Einstellungsunterlagen, einschließlich der Ergebnisse etwaiger Bewertungstests, sind für alle Personen, die gemäß den Nummern 11.1.1 und 11.1.2 eingestellt werden, mindestens für die Dauer der Laufzeit ihres Vertrags aufzubewahren.

Weblinks

EU-Datenbank Reglementierter Beauftragter und Bekannter Versender

siehe auch

Reglementierter Beauftragter

Verantwortlicher

Dominique Surkamp