Unionszollkodex: Unterschied zwischen den Versionen

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Der '''Zollkodex''' ist eine vom Rat der Europäischen Union am 12.Oktober 1992 erlassene Verordnung zur europaweiten Vereinheitlichung der Zollvorschriften.
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Der '''Unionszollkodex''' (dt.Abkürzung UZK; engl. Abkürzung UCC für Union Customs Code) ist die Basis des EU-Zollrechts, gütltig seit 1. Mai 2016. Der Unionszollkodex (UZK) ersetzt den bis dahin geltenden Zollkodex (ZK).
  
 
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Der Zollkodex bildet die Grundlage des Zollrechts der Europäischen Gemeinschaft und regelt in erster Linie die Erhebung der Ein- und Ausfuhrabgaben, die beim Warenverkehr zwischen Mitgliedsstaaten und Drittländern anfallen. Der Zollkodex ist nur im Zollgebiet der Gemeinschaft anwendbar und wird teilweise durch die Bestimmungen der Zollkodex-Durchführungsverordnung sowie durch nationale Regelungen ergänzt.
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Der Unionszollkodex bildet die Grundlage des Zollrechts der Europäischen Gemeinschaft und regelt in erster Linie die Erhebung der Ein- und Ausfuhrabgaben, die beim Warenverkehr zwischen Mitgliedsstaaten und Drittländern anfallen. Der Zollkodex ist nur im Zollgebiet der Gemeinschaft anwendbar und wird teilweise durch die Bestimmungen der Zollkodex-Durchführungsverordnung sowie durch nationale Regelungen ergänzt.
  
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Der Zollkodex ist die Zusammenfassung und Harmonisierung aller Zollvorschriften und dient somit der Zollunion der Europäischen Gemeinschaft. Ausgehend vom Konzept des Binnenmarktes enthält der Kodex allgemeine Bestimmungen, Verfahrensvorschriften und andere Regelungen, welche die Anwendung der zollrechtlichen, zolltariflichen und übrigen Maßnahmen sicherstellen, die im Rahmen des Warenverkehrs zwischen der Gemeinschaft und Drittländern erlassen wurde.
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Der Unionszollkodex ist die Zusammenfassung und Harmonisierung aller Zollvorschriften und dient somit der Zollunion der Europäischen Gemeinschaft. Ausgehend vom Konzept des Binnenmarktes enthält der Kodex allgemeine Bestimmungen, Verfahrensvorschriften und andere Regelungen, welche die Anwendung der zollrechtlichen, zolltariflichen und übrigen Maßnahmen sicherstellen, die im Rahmen des Warenverkehrs zwischen der Gemeinschaft und Drittländern erlassen wurde.
  
 
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Version vom 2. November 2016, 12:35 Uhr

Der Unionszollkodex (dt.Abkürzung UZK; engl. Abkürzung UCC für Union Customs Code) ist die Basis des EU-Zollrechts, gütltig seit 1. Mai 2016. Der Unionszollkodex (UZK) ersetzt den bis dahin geltenden Zollkodex (ZK).

Fakten

Der Unionszollkodex bildet die Grundlage des Zollrechts der Europäischen Gemeinschaft und regelt in erster Linie die Erhebung der Ein- und Ausfuhrabgaben, die beim Warenverkehr zwischen Mitgliedsstaaten und Drittländern anfallen. Der Zollkodex ist nur im Zollgebiet der Gemeinschaft anwendbar und wird teilweise durch die Bestimmungen der Zollkodex-Durchführungsverordnung sowie durch nationale Regelungen ergänzt.

Der Unionszollkodex ist die Zusammenfassung und Harmonisierung aller Zollvorschriften und dient somit der Zollunion der Europäischen Gemeinschaft. Ausgehend vom Konzept des Binnenmarktes enthält der Kodex allgemeine Bestimmungen, Verfahrensvorschriften und andere Regelungen, welche die Anwendung der zollrechtlichen, zolltariflichen und übrigen Maßnahmen sicherstellen, die im Rahmen des Warenverkehrs zwischen der Gemeinschaft und Drittländern erlassen wurde.

Weblinks

siehe auch

Verantwortlicher

Anton Hager