Vorgabe ADR in Lbase: Unterschied zwischen den Versionen

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Die genaue ADR-Datenerfassung erfolgt gem. unserer Prüfpflichten als [[SQAS]] zertifizierter Spediteur bzw. Beförderer.
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Die genaue ADR-Datenerfassung erfolgt gem. unserer Prüfpflichten als [[Kategorie:SQAS|SQAS]] zertifizierter Spediteur bzw. Beförderer.
  
 
Die ADR-Daten bestehen aus vier Kriterien:  
 
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Version vom 23. Februar 2018, 08:55 Uhr

ADR-Sendungen (Transportaufträge für Gefahrgut) sind in LBase wie nachstehend ausgeführt zu erfassen.

Fakten

Die genaue ADR-Datenerfassung erfolgt gem. unserer Prüfpflichten als zertifizierter Spediteur bzw. Beförderer.

Die ADR-Daten bestehen aus vier Kriterien:

  • UNR = Die UN Nummer, auch Stoffnummer genannt, ist eine im ADR (Spalte 1) angeführte 4-stellige Kennnummer. Sobald ein Produkt oder Produktgrupe im ADR genannt ist, handelt es sich um Gefahrgut, dem dadurch zwingend eine UNR zugewiesen ist.
  • ADR Klasse = Gefahrgutklasse z.B. 3 oder 5.1 etc. (max. 2-stellig)
  • Verp. Grp. = Verpackungsgruppe: I, II o. III (Ausnahme: den ADR-Klassen 2 + 6.2 ist keine Verp.Grp. zugeordnet; weiters ist bei fehlender Anwendbarkeit wie z.B. Lithium-Batterien mit UN 3091 KEINE Verpackungsgruppe zugeordnet)
  • TBC = Tunnelbeschränkungscode

Es ist darauf zu achten, dass immer vollständige ADR-Daten zur Verfügung stehen und diese vollständig in Lbase erfasst werden.

Ohne vollständige vorab Informationen darf lt. ADR-Richtlinie der Transport NICHT durchgeführt werden.

Als Nachweis gehört im Lbase der Kundenauftrag mit den vollständigen ADR-Daten (UN.Nr., Klasse,..) im Archiv unter AR KAU (auch S20 Kunde Auftrag (SDG) genannt) archiviert.
Im Betreff bitte entsprechenden Hinweis anführen z.B. ADR-Liste, Kundenauftrag, usw.


AR-KAU.jpg


Erfassung ADR-Daten in Lbase

Generell gilt: Es sind alle vom Kunden angegebenen Positionen in Lbase zu erfassen.

Durch die Eingabe der zutreffenden UN + kg werden die restlichen ADR-Daten im Programm LBase automatisch ergänzt.


UN3082 LBase Screenshot.png

Die Benennung des Gefahrguts in Lbase in der Spalte >>Inhalt<< folgt der offiziellen Benennung für die Beförderung nach ADR Kapitel 3.2 Tabelle A >>Verzeichnis der gefährlichen Güter<< Spalte 2 (UNR steht in Spalte 1).

Sonderfall Mindermengen gem. ADR 1.1.3.4 + ADR 1.1.3.5 + ADR 1.1.3.6

Die ist eine Ausnahme für die Regel >>ohne vollständige ADR-Informationen darf lt. ADR-Richtlinie der Transport NICHT durchgeführt werden<<.

Eine Anwendung von LQ begrenzte Menge oder EQ Freistellung ist Gefahrgut in Mindermengen bestimmt. Hier treffen die ADR-Bestimmungen NICHT in vollem Umfang, d.h. dass z. B. der Transport auch von einem Fahrer OHNE ADR-Berechnung ausgeführt werden kann.

  • Gefahrgut, das unter die Kategorie ADR 3.4 (Begrenzte Mengen (Limited Quantities) nach ADR.1.1.3.4) fällt, ist in Lbase der Hacken bei Begrenzte Menge zu setzen.
  • Gefahrgut, das unter die Kategorie ADR 3.5 (Freigestellte verpackte ADR-Kleinmengen (Exempted Quantities) nach ADR. 1.1.3.5) fällt, in Lbase in der Spalte ADR-Klasse mit Freigestellte Menge zu setzen.
  • Gefahrgut, das unter die Kategorie ADR 3.6 (Freigestellte Mengen (Exempted Quantities) nach ADR. 1.1.3.6) fällt, ist in Lbase in der Spalte ADR-Klasse mit Freigestellte Menge zu setzen.


Für Details siehe Artikel Gefahrgut unter Überschrift Sonderfall Mindermengen gem. ADR 1.1.3.4 + ADR 1.1.3.5 + ADR 1.1.3.6



UN3082 LBase Screenshot LQ-EQ.png

Sonderfall ADR-Transportdokument übermittelt

Sollten mehrere ADR-Güter in einem Transport zusammengefasst werden, ist uns vor Durchführung zwingend ein ADR-Beförderungsdokument von der Ladestelle für alle ADR-Positionen zu übermitteln.

Dieses ADR-Transportdokument ist auf Sendungsebene zu hinterlegen.

Bei einer Transportvergabe an Dritte ist das vollständige ADR-Transportdokument mit dem Transportauftrag an den durchführenden Frächter zu übermitteln.

Verantwortlichkeiten und Ablauf

Mitarbeiter in Auftragserfassung sind verantwortlich für die korrekte Übertragung der ADR-Daten des Auftraggebers in LBase.

Falls fehlende ADR-Daten nicht auf Grund kommunizierter oder bekannter UNR des betreffenden Transportgutes Kunden vervollständigt werden können, ist der Auftraggaber wegen der fehlenden ADR-Daten zu kontaktieren.

Disponent ist verantwortlich, dass die ADR-Angaben in Lbase vollständig sind. Dies ist die Voraussetzung dass der Gefahrguttransport ADR-konform ausgeführt werden kann.

Bei Zuweisung an den Eigenfuhrpark werden ADR-Daten durch Alois Schrettl oder Heinz Augsdorfer auf Vollständigkeit geprüft.

Bei Zuweisung an einen fixen Subunternehmer erfolgt die Prüfung der ADR-Daten durch Patrick Janes oder Dragan Vidojevic oder Zeljko Kuraja.

Im Falle von unzureichenden ADR-Daten fordern diese Mitarbeiter der Fahrzeugsteuerung von den Disponenten die fehlenden Daten ein. Die Fahrzeugsteuerung hat die ausdrückliche Anweisung, den Auftrag erst nach dem Vorliegen befriedigender ADR-Daten auszuführen.

Bei Zuweisung an einen sonstigen ADR-Auftragnehmer, muss der betreffende Unernehmer vorher überprüft worden sein.

Im Zweifel sind die Gefahrgutbeauftragten (Alois Schrettl, Patrick Janes) hinzuzuziehen.

Sollten ADR-Daten trotz Nachfrage beim Auftraggeber und Rückfrage bei einem unserer Gefahrgutbeauftragten nicht vervollständigt werden können, ist eine Ausführung des Gefahrguttransportes nicht möglich und deshalb abzulehnen.


ACHTUNG! Stoffe der Klasse 1 (= Sprengstoffe) + Stoffe der Klasse 7 (= Radioaktive Stoffe) + HCDG (Gefährliche Güter mit erhöhtem Gefahrenpotential) sind von Auftragsannahme und Transport durch Berger Logistik wegen fehlender Berechtigung grundsätzlich ausgeschlossen. Die Fahrzeugsteuerung hat die strikte Anweisung keinen Transport auszuführen, die unter diese Kategorie fallen.


Zusammenladungsverbote nach ADR sind strikt zu beachten:

Gefahrgüter mit explosiven Eigenschaften (Klassen 4.1 und 5.1 mit zusätzlichem Gefahrzettel 1) dürfen nicht mit anderen Gefahrgütern zusammengeladen werden.

Bestimmte gefährliche Güter, mit Gefahrgutklasse 6.1 oder 6.2 als Haupt- oder Nebengefahr, dürfen nicht zusammen mit Lebensmitteln transportiert werden.

Weitergabe an Auftragnehmer

Für Gefahrgut dürfen nur Unternehmer eingesetzt werden, von denen zusätzlich zu einer positiven Bewertung Auswahl und Bewertung von Subunternehmen eine ADR-Vereinbarung vorliegt. Dies in Erfüllung von Auditaufgaben aus unserer Zertifizerung nach SQAS.

ADR-Vereinbarung mit Auftragnehmer

Bei Zuweisung einer Reise an einen Auftragnehmer ohne fixen Zusammenarbeitsvertrag ist zu prüfen, ob eine gültige ADR-Vereinbarung vorliegt. Fehlt eine ADR-Vereinbarung, ist das Dokument ADR-Vereinbarung zu an den Unternehmer zu versenden. Der Disponiert überwacht, dass der Unternehmer die ADR-Vereinbarung ausgefüllt retourniert. Die Gültigkeit einer ADR-Vereinbarung ist mit 12 Monaten festgelegt.

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Alle ADR-Vereinbarungen sind zur zentralen Verwaltung an Quality weiterzuleiten. 
Diese werden dann bei der Dienstleisterseite im WIKI unter der ÜBERSCHRIFT "== Leistungsspektrum =="
und unter der UNTERÜBERSCHRIFT "== ADR-Vereinbarung vorliegend ==" hinterlegt.

Die Administration der ADR-Vereinbarungen ist auf der Seite Zusatzattribut in Lbase#Zusatzattribut ADR-Vereinbarung vorliegend ausgeführt.

Informationen zu Tunnelcodes

TBC Tunnelbeschraenkungscodes.JPG

Eine Zuordnung in diese Kategorien ist in Österreich noch nicht erfolgt.(Hier gilt die österr. Tunnelverordnung). In angrenzenden Ländern wurde die Kategorisierung schon umgesetzt und muss eingehalten werden.

siehe Infoblatt: Tunnelkategorien in den ADR-Ländern

Meldepflicht im Falle von Unfall mit ADR-Gut

Bei einem Unfall im Zusammenhang mit ADR-Gut ist der Gefahrgutbeauftrage unverzüglich zu informieren.

Weblinks

Beschreibung Tunnelbeschränkungscode in Wikipedia

siehe auch

Beispiele für Direktkunden von Gefahrgut: United Initiators und Sunpor und Eni

Beispiele für Ladestellen mit Gefahrgut, beauftragt via Spedition: Siegwerk und Diversey und DC DruckChemie GmbH und Brüggemann


Verantwortlicher

Alois Schrettl