Zugelassener Versender: Unterschied zwischen den Versionen

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Maja Lukic
  
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Anton Hager
 
  
  

Version vom 7. März 2019, 08:26 Uhr

Ein Zugelassener Versender kann gemeinschaftliche/gemeinsame Versandverfahren durchführen, ohne die Ware vorher bei der Ausfuhrzollstelle (Binnenzollstelle) zu gestellen.

Fakten

Der Antrag zur Bewilligung zum zugelassenen Versender wird beim zuständigen Zollamt gestellt. Ein Zugelassener Versender bzw. Zugelassener Empfänger ist dazu verpflichtet, am NCTS-Verfahren teilzunehmen.

Weblinks

Zugelassener Ausführer (DE) in der gleichen Bedeutung wie Zugelassener Versender

Zugelassener Versender (CH)

siehe auch

Verantwortlicher

Maja Lukic