Beauftragte im Betrieb: Unterschied zwischen den Versionen
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Beauftragte sind natürliche Personen, die vom Unternehmer beauftragt werden, innerbetriebliche Pflichten und Aufgaben wahrzunehmen. Die Pflichten des Unternehmers bleiben trotz Übertragung auf andere Personen unberührt. Das heißt, er muss für jede Beauftragung eine geeignete Person auswählen und diese kontrollieren. | Beauftragte sind natürliche Personen, die vom Unternehmer beauftragt werden, innerbetriebliche Pflichten und Aufgaben wahrzunehmen. Die Pflichten des Unternehmers bleiben trotz Übertragung auf andere Personen unberührt. Das heißt, er muss für jede Beauftragung eine geeignete Person auswählen und diese kontrollieren. | ||
| + | Für die Einhaltung der verschiedenen einzuhaltenden Verwaltungsvorschriften ist prinzipiell der Unternehmer verantwortlich. Soweit es sich dabei um juristische Personen oder Personengesellschaften des Unternehmensgesetzbuches handelt, ist verantwortlich, wer zur Vertretung nach außen berufen ist (z.B. handelsrechtlicher Geschäftsführer bei GmbH). | ||
== Formular Bestellung zum verantwortlichen Beauftragten == | == Formular Bestellung zum verantwortlichen Beauftragten == | ||
* <qpdf>Info HR/20181108 Vorlage Berger Logistik - Bestellung verantwortlichen Beauftragten V3.docx, Formular Bestellung zum verantwortlichen Beauftragten Vers.3 </qpdf> | * <qpdf>Info HR/20181108 Vorlage Berger Logistik - Bestellung verantwortlichen Beauftragten V3.docx, Formular Bestellung zum verantwortlichen Beauftragten Vers.3 </qpdf> | ||
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Version vom 22. Oktober 2019, 12:22 Uhr
Diese Broschüre "Beauftragte im Betrieb 2016" bietet einen kurzen Überblick über die verschiedenen gesetzlich vorgeschriebenen Beauftragten (wie Abfallbeauftragter, Gefahrgutbeauftragter, etc.), ihre Aufgaben und ihre Verantwortlichkeit.
Ablauf
Beauftragte sind natürliche Personen, die vom Unternehmer beauftragt werden, innerbetriebliche Pflichten und Aufgaben wahrzunehmen. Die Pflichten des Unternehmers bleiben trotz Übertragung auf andere Personen unberührt. Das heißt, er muss für jede Beauftragung eine geeignete Person auswählen und diese kontrollieren.
Für die Einhaltung der verschiedenen einzuhaltenden Verwaltungsvorschriften ist prinzipiell der Unternehmer verantwortlich. Soweit es sich dabei um juristische Personen oder Personengesellschaften des Unternehmensgesetzbuches handelt, ist verantwortlich, wer zur Vertretung nach außen berufen ist (z.B. handelsrechtlicher Geschäftsführer bei GmbH).
Formular Bestellung zum verantwortlichen Beauftragten
siehe auch
Verantwortlicher
Roman Kopetzky