Mindestlohngesetz (MiLoG): Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 18. Dezember 2019, 14:13 Uhr
Das seit 1.Jan.2015 gültige deutsche Mindestlohngesetz (MiLoG) verlangt die Einhaltung eines Mindestlohns. Die damals festgesetzte Höhe von € 8,50 brutto pro Stunde wurde per 1.1.2017 auf € 8,84 erhöht und beträgt nach neuerlicher Erhöhung seit 1.1.2019 € 9,19. Die Unterschreitung dieser generellen Lohnuntergrenze bei Fahrten nach oder von Deutschland wird behördlich sanktioniert. Die Anwendung bei reinen Transitfahrten durch Deutschland ist derzeit ausgesetzt.
Seit 1. Juli 2016 gilt auch in Frankreich ein Mindestlohngesetz für internationale Transporte von und nach Frankreich und innerfranzösische Transporte unter Kabotage-Regeln. Der franz. Mindestlohn (SMIC) beträgt ab 1.1.2019 € 10,03 pro Stunde oder € 1.521,22 brutto monatlich auf Basis von 35 Wochenstunden.
Fakten
Die Mindestlohngesetze legen fest, dass der Fahrer bei Behördenkontrollen eine diesbezügliche Bestätigung (Einhaltung der jeweils gültigen Mindestentlohnung und anderer sozialer Mindeststandards) vorweisen kann.
Eigenfuhrpark
Die Gesetzeskonformität im Eigenfuhrpark ist durch Arbeitsverträge gewährleistet.
Sonderfall Frankreich
Transportaufträge mit START und/oder ZIEL in Frankreich werden bis auf weiteres vom Eigenfuhrpark NICHT ausgeführt.
Dies wegen der in Frankreich geltenden Rechtslage, die neben der Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns verlangt:
- Erstellung einer Entsenderbescheinigung pro Fahrer mit den nach franz. Recht vorgeschriebenen Daten
- Übermittlung der Entsenderbescheinigung [attestation de detachement] an die franz. Arbeitsaufsichtsbehörde
- Ausstattung des Fahrers mit Kopie der Entsenderbescheinigung inkl. Kopie des Arbeitsvertrages benötigen
- Benennung eines Vertreters mit Sitz in Frankreich und ausgesattet mit allen vorgeschriebenen Unterlagen und Daten
Info Homepage Wirtschaftskammer Österreich zu Frankreich - Mindestlohnvorschriften ab 1.7.2016
Info Homepage Wirtschaftskammer Österreich mit Muster Formular Entsendebescheinigung ab 1.7.2016
Fixe Subunternehmer
Die Verpflichtung zur Einhaltung der Bestimmungen des MiLoG ist integraler Bestandteil des Zusammenarbeitsvertrages mit jedem aktiven Subfrächter. Die unterschriebenen Verträge liegen bei uns im Team Partnerfuhrpark vor. Darüberhinaus wird auf die verpflichtende Einhaltung der MiLoG-Anforderungen im Transportauftrag hingewiesen.
Umsetzung vereinbarter Ausnahmen
Einschränkungen des Dispogebiets (z.B. KEINE Fahrt nach Frankreich) werden mittels Generischer Tabelle pro Fahrzeug (VKM) & Lbase Ref. (ARDID) durch das Fuhrparkmanagement Partnerfuhrpark gepflegt. Dies um eine unbeabsichtigte Disposition in ein mit dem Unternehmer ausgeschlossenes Zielland zu verhindern.
- Ergibt der Abgleich mit den Einträgen in der generischen Tabelle >BL_VKMJELAND< einen Widerspruch, wird die Disposition abgebrochen.
Subunternehmer ohne Zusammenarbeitsvertrag
Die Verpflichtung zur Einhaltung der Mindestlohngesetze wird ausdrücklich in unserem Transportauftrag unter Pt. 1 m) eingefordert. Die Einhaltung ist für jeden Auftragnehmer bindend.
Auftraggeber
Kundenanforderungen zu MiLoG werden von Markus Ley geprüft; MiLoG-Bestätigungen werden im Anschluss von Julia Wimmer erstellt, weitergeleitet und abgelegt.
Beispiel Bestätigung Einhaltung Deutsches MiLoG vom November 2018
Beispiel Bestätigung Einhaltung Deutsches MiLoG vom 28.01.2019
Weblinks
Link zur Seite Wirtschaftskammer betreffend MiLoG
siehe auch
LKW Ablauf - Auftragsabwicklung
Verantwortlicher
Markus Ley
- Team Rail / IM / Short Sea
- Team Eigenfuhrpark
- Team Partnerfuhrpark
- Team Charter
- Team CH
- Team AT / DE-Süd
- Team DE Nordwest / Benelux
- Team DE Mitte & Ost
- Team Britische Inseln
- Team Skandinavien & Balkan
- Team sonstige Länder
- Team Tschechien & Slowakei
- Team Italien
- Team Frankreich
- Team Iberien
- Team Koordination Wasserlinien
- Team Vienna Air
- Team Graz Air
- Team Red Bull Air
- Team Ocean Wörgl
- Team Red Bull Ocean
- Team Red Bull Portstuffing
- Team Red Bull Rail and Short Sea
- Team Red Bull Truck
- Hintergrundinformationen