Akkreditiv: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 21. März 2014, 12:40 Uhr
Ein Akkreditiv ist eine Bescheinigung einer Person oder Körperschaft gegenüber einer anderen.
Anweisung des Käufers an eine Zahlstelle (Bank), den Fakturenbetrag ganz oder in Teilen an den Lieferanten, meistens gegen Dokumente (z.B. Konossemente, Ladescheine, Lagerscheine) zu zahlen (Dokumentenakkreditiv). In der Regel ist das Akkreditiv unwiderruflich und befristet, so dass der Verkäufer bei Nichteinhaltung des Liefertermins Verlängerung beantragen muss. Verkäufe gegen Akkreditiv bieten größere Sicherheit als Zahlung gegen Dokumente.
Fakten
Das folgende Schema zeigt den Ablauf eines einfachen Dokumentenakkreditivs:
- Exporteur und Importeur schließen Liefervertrag
- Akkreditiveröffnungsauftrag des Importeurs an seine Bank
- Übersendung des Akkreditveröffnungsschreibens an die avisierende Bank
- Avisierungsschreiben an den Exporteur
- Einreichung der Dokumente bei avisierenden Bank (Zahlstelle) nach erfolgter Lieferung
- Nach Prüfung der Dokumente und Feststellung der Übereinstimmung mit den Akkreditivbedingungen Auszahlung an den Exporteur und gleichzeitige Übersendung der Dokumente seitens der avisierenden Bank an die Akkreditivbank unter Belastung des Dokumentengegenwerts sowie ihrer Gebühren und Spesen
- Übersendung der Dokumente seitens der Akkreditivbank an den Importeur unter Belastung seines Kontos mit dem Dokumentengegenwert sowie den Gebühren und Spesen der beteiligten Banken
Weblinks
siehe auch
Verantwortlicher
Astrid Baumgartner
