NMD: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Non Manipulation Declaration (NMD) beschreibt die direkte Warenbeförderung unter Zollüberwachung aus der Schweiz nach Japan.<br>
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Die Non Manipulation Declaration (NMD) erklärt die Tatsache, dass bei gebrochenen Verkehren die Ware bei der Umladung in der  Crossdocking Station keinerlei Veränderungen erfahren hat. Aus diesem werden in der NMD die Auftragsdaten der ein- und ausgehenden Lieferung detailliert angeführt.  
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Das NMD Dokument dient als durchgehendes Frachtpapier und ist ein Nachweis dass die Vorschriften bei der Beförderung eingehalten wurden. <br>
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Es kann auch eine von den Behörden aufgestellte Bescheinigung sein, dass die Ware nicht behandelt oder manipuliert wurde.<br>
 
  
 
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Das Dokument Non Manipulation Declaration führt sowohl die MRN (Movement Reference N°) des eingehenden T1, das beim CD Partner gelöscht wird an, als auch die MRN des zweiten T1, das beim CD Partner erstellt wird für den Transport zum EU-Austrittszollamt im Verladehafen.
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Die Zollbehörden im Importland können beide T1 auf dem EU-Server (s. Weblinks) überprüfen. Wenn die genannten T1 entsprechen, ist das Gebot der Direktbeförderung trotz Umladung erfüllt und der Präferenzzollsatz kommt in Anwendung.
  
 
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[http://ec.europa.eu/taxation_customs/dds2/tra/transit_home.jsp?Lang=de&MRN=14DE265633994215M6&Expand=true|EU-Server für Überwachung von Versandscheinen (T1/T2)]
  
 
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Version vom 9. April 2014, 13:05 Uhr

Die Non Manipulation Declaration (NMD) erklärt die Tatsache, dass bei gebrochenen Verkehren die Ware bei der Umladung in der Crossdocking Station keinerlei Veränderungen erfahren hat. Aus diesem werden in der NMD die Auftragsdaten der ein- und ausgehenden Lieferung detailliert angeführt.


Fakten

Das Dokument Non Manipulation Declaration führt sowohl die MRN (Movement Reference N°) des eingehenden T1, das beim CD Partner gelöscht wird an, als auch die MRN des zweiten T1, das beim CD Partner erstellt wird für den Transport zum EU-Austrittszollamt im Verladehafen.

Die Zollbehörden im Importland können beide T1 auf dem EU-Server (s. Weblinks) überprüfen. Wenn die genannten T1 entsprechen, ist das Gebot der Direktbeförderung trotz Umladung erfüllt und der Präferenzzollsatz kommt in Anwendung.

Weblinks

für Überwachung von Versandscheinen (T1/T2)

siehe auch

Verantwortlicher

Anton Hager