Europäische Zollunion
Die Europäische Zollunion (Stand Juli 2013) ist ein gemeinsames Zollgebiet, gebildet aus den (z. Zt. 28) Mitgliedstaaten der EU + Türkei (TR) + Andorra (AD) + Monaco (MC) + Vaktikan (VA) + San Marino (SM)
Fakten
Die Europäische Zollunion besteht aus den EU-Ländern, die den Europäischen Binnenmarkt bilden und jenen Staaten, die mit der EU ein Zollunionsabkommen geschlossen haben.
Informationen zum Warenverkehr mit der Türkei
Beim Zollunionsabkommen, das die EU mit der Türkei geschlossen hat, gilt es zu beachten, dass bestimmte Warengruppen nicht vom Zollunionsabkommen (= Zollunionswaren) erfasst sind. Der Warenursprung ist für die Erlangung von Zollbegünstigungen nicht relevant. Entscheidend ist lediglich, ob im freien Verkehr eines Mitgliedsstaates oder nicht.
Bestimmte landwirtschaftliche Produkte und Verarbeitungsprodukte (Agrarwaren Zolltarifkapitel 01 - 22) und bestimmte EGKS-Waren werden von einem Freihandelsabkommen erfasst, das auf den Ursprung der Waren abgestellt ist. Zollpräferenz in diesem Bereich nur bei dokumentierter Ursprungseigenschaft.
Zolldokumente im Warenverkehr zwischen EU und der Türkei =
Nur für Zollunionswaren im freien Verkehr der oder der Türkei: Warenverkehrsbescheinigung A.TR
Für Nicht-Zollunionswaren: Ursprungsnachweis in diesen Bereichen mit Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 bzw. EUR.MED erforderlich
Kennzeichen der Europäischen Zollunion
- Freier Warenverkehr zwischen den Mitgliedstaaten (d.h. keine Ein- und Ausfuhrzölle, keine mengenmäßige Handelsbeschränkungen etc.)
- Gemeinsamer Zolltarif gegenüber Drittstaaten
Weblinks
siehe auch
Verantwortlicher
Anton Hager