Zollverfahren
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Zollverfahren nennt man die zollrechtliche Behandlung einer Warensendung bei der – auch nur vorübergehenden – Einfuhr oder Ausfuhr von Waren.
Fakten
Alle Waren, die in ein Zollverfahren übergeführt werden sollen, sind zu dem betreffenden Verfahren anzumelden.
Standardmäßig erfolgt die Anmeldung zum gewünschten Zollverfahren NCTS (eZoll).
Weblinks
siehe auch
Verantwortlicher
Anton Hager