Europäische Zollunion
Die Europäische Zollunion (Stand Juli 2013) ist ein gemeinsames Zollgebiet, gebildet aus den (z. Zt. 28) Mitgliedstaaten der EU + Türkei (TR) + Andorra (AD) + Monaco (MC) + Vaktikan (VA) + San Marino (SM)
Fakten
Die Europäische Zollunion besteht aus den EU-Ländern, die den Europäischen Binnenmarkt bilden und jenen Staaten, die mit der EU ein Zollunionsabkommen geschlossen haben.
Informationen zum Warenverkehr mit der Türkei
Bestimmte Warengruppen sind NICHT vom Zollunionsabkommen zwischen der EU und der Türkei erfasst! Wenn die Ware vom Zollunionsabkommen erfasst, spricht man von Zollunionswaren, zumeist Waren des industriell- und gewerblichen Sektors. Nur bei Zollunionswaren ist für die Erlangung von Zollbegünstigungen nicht der Warenursprung relevant, sondern die Tatsache, ob im freien Verkehr eines Mitgliedsstaates oder nicht.
Bestimmte landwirtschaftliche Produkte und Verarbeitungsprodukte (Agrarwaren Zolltarifkapitel 01 - 22) und bestimmte EGKS-Waren sind hingegen Nicht-Zollunionswaren und werden von einem Freihandelsabkommen erfasst, das auf den Ursprung der Waren abgestellt ist. Zollpräferenz in diesem Bereich nur bei dokumentierter Ursprungseigenschaft.
Präferenzdokumente im Warenverkehr zwischen EU und der Türkei
Für Zollunionswaren im freien Verkehr der oder der Türkei: Warenverkehrsbescheinigung A.TR
Für Nicht-Zollunionswaren: Ursprungsnachweis mit Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 bzw. EUR.MED
Kennzeichen der Europäischen Zollunion
- Freier Warenverkehr zwischen den Mitgliedstaaten (d.h. keine Ein- und Ausfuhrzölle, keine mengenmäßige Handelsbeschränkungen etc.)
- Gemeinsamer Zolltarif gegenüber Drittstaaten
Weblinks
siehe auch
Verantwortlicher
Anton Hager