Kombinierter Verkehr

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Werden Wechselbehälter, Container, Sattelauflieger oder komplette Lastzüge (Ladeeinheiten) auf der Gesamtbeförderungsstrecke von mindestens zwei verschiedenen Verkehrsträgern, z.B. Eisenbahn, Lastkraftwagen oder Schiff befördert, so spricht man von „Kombiniertem Verkehr“.

Im Unterschied zum „gebrochenen Verkehr“, bei dem die Güter selbst umgeladen werden, wechseln bei der Transportkette des Kombinierten Verkehrs die kompletten Ladeeinheiten von einem Verkehrsträger zum anderen.

Fakten

Im Kombinierten Verkehr Schiene/Straße unterscheidet man zwischen:

  • unbegleitetem Kombinierten Verkehr, bei dem Ladeeinheiten ohne Motorfahrzeug auf einem Teil der Gesamtstrecke auf der Schiene transportiert werden und
  • begleitetem Kombinierten Verkehr (ältere Bezeichnung Huckepackverkehr), bei dem das Motorfahrzeug im Schienenverkehr mitgeführt wird und die Fahrer ihre Fahrzeuge in einem mitgeführten Liegewagen begleiten.

Weblinks

siehe auch

Verantwortlicher

Armin Mayr