Zugelassener Warenort
Durch „e-zoll“ wird die Gestellung der Ware und die Überführung in ein Zollverfahren auch außerhalb des Amtsplatzes ermöglicht. Für jeden Spediteur, der am NCTS teilnimmt, kann auf Antrag das Firmengelände seines Kunden als zugelassener Warenort bewilligt werden. Das Firmengelände eines Kunden kann für beliebig viele Spediteure als Zugelassener Warenort genehmigt werden.
Fakten
Die Abfertigung erhält denselben Stellenwert wie die am Amtsplatz. Die am zugelassenen Warenort gestellten Waren befinden sich nach Beendigung des vorangegangenen Verfahrens (z.B. Versandverfahren) bis zur Überlassung in das beantragte Verfahren in der vorübergehenden Verwahrung.
Falls eine Verwiegung der Waren zur aus handelsstatistischen Gründen oder zur Ermittlung des Gewichtszolls notwendig ist, ist auch eine geeichte Waage, die für die Verwiegung geeignet ist, ein Bewilligungserfordernis.
TIN
Unter TIN (Trader Identification Number) ist eine, jedem an einem Verfahren Beteiligten einmalig zugewiesene Identifizierungsnummer zu verstehen. Seit dem 01.09.2009 wird die TIN für Personen durch die EORI ersetzt und nur mehr für zugelassene Warenorte verwendet.
genehmigte TIN für Berger Logistik GmbH
| genehmigter TIN | Name | Strasse | PLZ | Ort | Anwendung |
| AT0931092501653 | Berger Logistik GmbH | Rettenbach 10 a | 6241 | Radfeld | Firmenzentrale |
| AT0939631043378 | Berger Logistik GmbH Graz - Zoll-Eigenlager Typ A der Flughafen Graz Betriebs GmbH | Flughafenstr. 51 | 8073 | Feldkirchen | Im- u. Exporte und Versandverfahren Abgang |
| AT0939918758069 | Berger Truck Service GmbH | Gewerbepark 16 | 6300 | Wörgl | - |
| AT0938378679649 | Red Bull Logistikcenter | Zementwerkstr. 33 | 6713 | Ludesch | Im- u. Exporte RB und RB IP |
| AT0931512211803 | Red Bull Service Ingredients Products (Rohstoffversorgung) | Betriebsgeb. Am Hängenden Stein 1 | 6713 | Ludesch | Importe nach ausdrücklicher Anweisung durch RB IP |
| AT0932150879217 | Sunpor Werk I | Stattersdorfer Hauptstr. 48 | 3100 | St. Pölten | Exporte |
| AT0936104137015 | Sunpor Werk II | Tiroler Straße 14 | 3105 | St. Pölten-Radlberg | Exporte |
| AT0932286790047 | Sunpor Lager Gruber | Linzer Str. 94 | 3100 | St. Pölten | Exporte |
| AT0938939174845 | Sunpor LTS Neuninger | Gewerbering 3 | 3484 | Grafenwörth | Exporte |
Zollaufsicht
Dieser zugelassene Warenort unterliegt der Zollaufsicht und der Zollbehörde muss der uneingeschränkte Zugang zur Durchführung der Kontrollen gewährt werden. Bei der Abgabe des Antrags auf Bewilligung (Formular Za 283) zum zugelassenen Warenort muss auch zumindest eine Kontaktperson als Ansprechpartner, für den Fall der Kontrolle (Beschau durch Organe der Zollverwaltung) der angemeldeten Sendung durch die Zollbehörde oder für Rückfragen, benannt werden (Formular Za 284).
Im Falle der Kontrolle der Warensendung, die nach Abgabe der Anmeldung oder der Predeclaration (Vorinformation der Zollstelle) angekündigt wird, ist die Anwesenheit dieser befugten Ansprechperson erforderlich. Hierbei hat sie die Pflichten des Anmelders bei der Durchführung der Warenkontrolle sicher zu stellen. Falls für die Durchführung der Warenkontrolle oder sonstiger Amtshandlungen Hilfsmittel oder Hilfskräfte erforderlich sind, sind diese vom Bewilligungsinhaber kostenlos beizustellen. Es wird sich dabei in der Praxis um Entladehilfsmittel wie Gabelstapler und Bedienpersonal handeln.
Die Anzahl der zugelassenen Warenorte ist nicht limitiert. Falls die Behörde an dem zugelassenen Warenort keinen oder nur sehr eingeschränkt mobile Internetzugang hat, ist auch ein Internetzugang zur Verfügung zu stellen.
Ablauf einer Zollabfertiung
Bei einer Ausfuhr beispielsweise wird die Ausfuhranmeldung vom Spediteur aufgrund der von seinem Kunden gelieferten Angaben erstellt und dem Zoll übermittelt. Der Spediteur erhält eine Meldung über die Annahme oder Nichtannahme der Anmeldung.
Wenn die Anmeldung den Formerfordernissen entspricht, ist sie anzunehmen und nach erfolgter Risikoanalyse erhält der Spediteur die Mitteilung über die Freigabe der Sendung oder die Verständigung, dass eine Kontrollentscheidung getroffen worden ist. In letzterem Fall sind das Eintreffen der Zollbeamten und die Zollkontrolle am zugelassenen Warenort abzuwarten.
Wenn die Sendung freigegeben wird, werden die Daten der Anmeldung mit der CRN (Customs Reference Number) freigegeben und der Spediteur sendet sie als pdf.File an den Kunden. Nach erfolgtem Ausdruck der Anmeldung kann der Transportvorgang erfolgen. Hausbeschau oder der Weg zur Abfertigung am Amtsplatz entfallen und über die Ware kann früher verfügt werden. Bei einem allfälligen Wechsel des Spediteurs ist für den zugelassenen Warenort eine neue Bewilligung einzuholen.
Weblinks
siehe auch
Verantwortlicher
Anton Hager