Ursprungserklärung

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Eine Ursprungserklärung ist eine vereinfachte Form der Warenverkehrsbescheinigung EUR.1.

Fakten

Falls der erklärte Warenwert € 6.000,- (Stand Dez. 2013) überschreitet muss die Ursprungserklärung (genau so wie EUR.1, Ursprungserklärung-MED, EUR-MED und A.TR) entweder von einem zugelassenen Exporteur ausgestellt (erkennbar an der erteilten Berechtigungsnummer in dessen Erklärung) oder vom zuständigen Zollamt bestätigt worden sein.


Weblinks

Wortlaut verschiedener Ursprungserkärungen gem. Homepage Wirtschaftskammer Österreich

Ursprungserklärung auf der Rechnung gem. zoll.de

siehe auch

Ermächtigter Exporteur

Verantwortlicher

Georg Rainalter