SOLAS

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Die Bestimmung SOLAS – International Convention for the Safety of Life at Sea bedeutet die verpflichtende Gewichtsverifizierung aller Exportcontainer.


Fakten

Das internationale Regelwerk spricht von Verified Gross Mass (VGM)
Aufgrund dieser Bestimmung ist ab dem 01. Juli 2016 die bestätigte Bruttomasse (VGM) eines Containers vor Verladung auf ein Seeschiff vom Ablader festzustellen und an den Frachtführer (Spediteur/Reeder) mitzuteilen.

Somit ist eine Containerverladung am Seeterminal nur noch mit den Daten VGM pro Container möglich.

Zusammensetzung VGM

  • Tara des Containers (tare gem. Containertür)
  • dokumentierte Zuladung (paid load according to export documents)
  • Stauholz (Endblocking) & Staumaterial (Airbags etc.)

Summe: VGM

Methode 1 der Berechnung VGM

Der Container wird nach Beladung und Versiegelung gewogen und das VGM einzeln pro Container dokumentiert.

Falls eine Verwiegung auf dem Betriebsgelände nicht möglich, kann eine Leer- und Vollverwiegung vor/nach der Containerbeladung an einer öffentlichen Waage erfolgen.

Methode 2 der Berechnung VGM

Alle Versandstücke und Ladungsgegenstände, einschließlich Paletten, Staumaterialien und sonstige Verpackungs- und Sicherungsmaterialien werden während des Produktionsprozesses gewogen und zuzüglich Eigengewicht des Containers aufaddiert.

Diese zweite Methode ist nur zulässig, sofern zertifiziert und zugelassen von der zuständigen Behörde des Staates, in dem der Container abschließend beladen und versiegelt wird.


Weblinks

Info zu Österreich

IMO International Maritime Organization

siehe auch

Container

Verantwortlicher

Hermann Geier