SOLAS
Die Bestimmung SOLAS – International Convention for the Safety of Life at Sea bedeutet die verpflichtende Gewichtsverifizierung aller Exportcontainer.
Das Internationale Übereinkommen von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (International Convention for the Safety of Life at Sea - SOLAS) schreibt vor, dass die Bruttomasse von Containern vor ihrer Stauung an Bord eines Seeschiffes durch den Befrachter zu bestätigen (bestätigte Bruttomasse; Verified Gross Mass – VGM) und der Reederei zeitgerecht bekannt zu geben ist [Rechtsgrundlage: SOLAS, Kapitel VI Teil A Regel 2 (IMO // MSC 1 / Circ. 1475)].
Im Falle des Fehlens bzw. zu späten Einlangens der VGM kann die Reederei die Annahme der Container verweigern.
Die Regelung tritt mit 1. Juli 2016 in Kraft und betrifft
- grundsätzlich all jene Akteure der österreichischen Wirtschaft, welche im internationalen Handel tätig sind und dabei (selbst oder durch beauftragte Dritte) Container zur Versendung auf Überseeschiffen nutzen,
- den „Befrachter“, als jene Person/jenes Unternehmen, welche die Containerbeladung mit der Versiegelung des Containers abschließt, die VGM durch die Anwendung der zugelassenen Methoden feststellt und die VGM Meldung in vereinbarter Art und Weise an die Reederei übermittelt.
Bisher haben dazu mehrere Informationsveranstaltungen stattgefunden. Die Präsentation der letzten Veranstaltung (in Wien) steht auf dieser Seite als Download bereit. Des weiteren finden Sie auf dieser Seite als Download Fragen und Antworten zum nationalen Umsetzungsstand sowie zum Verzeichnis für Anwender der Methode 2 (Berechnungsmethode).
Fakten
Das internationale Regelwerk spricht von Verified Gross Mass (VGM)
Aufgrund dieser Bestimmung ist ab dem 01. Juli 2016 die bestätigte Bruttomasse (VGM) eines
Containers vor Verladung auf ein Seeschiff vom Ablader festzustellen und an den Frachtführer (Spediteur/Reeder) mitzuteilen.
Somit ist eine Containerverladung am Seeterminal nur noch mit den Daten VGM pro Container möglich.
Zusammensetzung VGM
- Tara des Containers (tare gem. Containertür)
- dokumentierte Zuladung (paid load according to export documents)
- Stauholz (Endblocking) & Staumaterial (Airbags etc.)
Summe: VGM
Methode 1 der Berechnung VGM
Der Container wird nach Beladung und Versiegelung gewogen und das VGM einzeln pro Container dokumentiert.
Falls eine Verwiegung auf dem Betriebsgelände nicht möglich, kann eine Leer- und Vollverwiegung vor/nach der Containerbeladung an einer öffentlichen Waage erfolgen.
Methode 2 der Berechnung VGM
Alle Versandstücke und Ladungsgegenstände, einschließlich Paletten, Staumaterialien und sonstige Verpackungs- und Sicherungsmaterialien werden während des Produktionsprozesses gewogen und zuzüglich Eigengewicht des Containers aufaddiert.
Diese zweite Methode ist nur zulässig, sofern zertifiziert und zugelassen von der zuständigen Behörde des Staates, in dem der Container abschließend beladen und versiegelt wird.
Weblinks
BMVIT - SOLAS-Richtlinien zur Bestimmung der bestätigten Bruttomasse von Containern
World Shipping Council - Regional implementation Information
siehe auch
Verantwortlicher
Hermann Geier