Zugelassener Versender

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Ein Zugelassener Versender kann gemeinschaftliche/gemeinsame Versandverfahren durchführen, ohne die Ware vorher bei der Ausfuhrzollstelle (Binnenzollstelle) zu gestellen.

Fakten

Der Antrag zur Bewilligung zum zugelassenen Versender wird beim zuständigen Zollamt gestellt. Ein Zugelassener Versender bzw. Zugelassener Empfänger ist dazu verpflichtet, am NCTS-Verfahren teilzunehmen.

Weblinks

Zugelassener Ausführer (DE) in der gleichen Bedeutung wie Zugelassener Versender

Zugelassener Versender (CH)

siehe auch

Verantwortlicher

Georg Rainalter