Unionszollkodex

Aus Logistik-Wiki
Zur Navigation springenZur Suche springen

Der Unionszollkodex (dt.Abkürzung UZK; engl. Abkürzung UCC für Union Customs Code) ist die Basis des EU-Zollrechts, gütltig seit 1. Mai 2016. Der Unionszollkodex (UZK) ersetzt den bis dahin geltenden Zollkodex (ZK).

Fakten

Der Unionszollkodex bildet die Grundlage des Zollrechts der Europäischen Gemeinschaft und regelt in erster Linie die Erhebung der Ein- und Ausfuhrabgaben, die beim Warenverkehr zwischen Mitgliedsstaaten und Drittländern anfallen. Der Zollkodex ist nur im Zollgebiet der Gemeinschaft anwendbar und wird teilweise durch die Bestimmungen der Zollkodex-Durchführungsverordnung sowie durch nationale Regelungen ergänzt.

Der Unionszollkodex ist die Zusammenfassung und Harmonisierung aller Zollvorschriften und dient somit der Zollunion der Europäischen Union. Ausgehend vom Konzept des Binnenmarktes enthält der Kodex die grundlegenden Bestimmungen, Verfahrensvorschriften und andere Regelungen, welche die Anwendung der zollrechtlichen, zolltariflichen und übrigen Maßnahmen sicherstellen, die im Rahmen des Warenverkehrs zwischen der Gemeinschaft und Drittländern erlassen wurde.

Weiterfühende Bestimmungen zum Unionszollkodex (UZK) finden sich in den Durchführungsbestimmungen (DV) (engl. implementing rules).

Weblinks

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:02016R0341-20160501&from=EN

siehe auch

Verantwortlicher

Maja Lukic