WGK - Wassergefährdungsklasse
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Die Wassergefährdungsklasse (Abk. WGK) ist ein Begriff aus dem deutschen Wasserrecht. Vereinfacht bezeichnet sie das Potenzial verschiedener Stoffe zur Verunreinigung von Wasser.
Fakten
Die z. Zt. gültige AwSV vom 18. April 2017 definiert folgende Wassergefährdungsklassen:
- Wassergefährdungsklasse 1: schwach wassergefährdend,
- Wassergefährdungsklasse 2: deutlich wassergefährdend,
- Wassergefährdungsklasse 3: stark wassergefährdend.[1]
An die Einteilung in die einzelnen Klassen knüpfen sich Anforderungen hinsichtlich der Lagerhaltung und anderer Arten des Umgangs mit den Stoffen, nicht jedoch für den Güterverkehr.
Weblinks
https://de.wikipedia.org/wiki/Wassergef%C3%A4hrdungsklasse
siehe auch
Verantwortlicher
MArkus Ambach